„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ heißt der Projektaufruf für die 4. Tranche eines Förderprogramms aus dem Bundesbauministerium. Städte und Gemeinden können bis zum 15. September 2023 ihre Projekte zur Klimaanpassung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen. Über die Projektauswahl entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.
Parks, Grünanlagen oder Flussufer sind für unsere Lebensqualität und das gesellschaftliche Miteinander nicht wegzudenken. An den heißen Sommertagen bieten schattige Plätze in der Natur Raum für Sport und Spiel und zum Verweilen. Ein Grün in der Nachbarschaft sorgt für gute Luft. Parks, Gärten, Seen sind Orte, wo sich Jung und Alt treffen und Zeit miteinander verbringen können. Sie sind damit elementar für den sozialen Zusammenhalt.
Der Bund unterstützt Städte und Gemeinden dabei, grüne Begegnungsorte zu erschaffen. Zudem stoßen wir gemeinsam so genannte Klimaanpassungsmaßnahmen an, mit denen z. B. auf Hitze und Dürre oder Dauerregen reagiert wird.
Das wird in den nächsten Jahren immer wichtiger werden, unsere Grünanlagen und Parks an das verändernde Klima anzupassen, Plätze und Dächer zu begrünen oder auch Bäche, Flüsse und Seen zu bewahren.
Neben der Städtebauförderung ist dafür das Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ von hoher Relevanz. Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Ich bin froh, dass es durch die Förderung des Haushaltsgesetzgebers erneut aufgesetzt wird.“
Baumprogramm: Hintergrund und Überblick
Mit zusätzlichen 200 Millionen Euro steigt das Volumen des im Jahre 2020 aufgelegten Programms auf insgesamt 676 Millionen. Euro. Die Mindesthöhe der Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Der Anteil des Bundes beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, 25 Prozent tragen die Kommunen selbst. Dieser Anteil kann sich bei Kommunen in Haushaltsnotlage auf 15 Prozent reduzieren. Das Förderprogramm ist für den Erhalt von Parks, Alleen, Friedhöfen oder öffentlichen Gärten, die Schaffung neuer grüner Oasen in der Nachbarschaft oder die Begrünung von Dächern vorgesehen.
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