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Spenden an die SPD Brandenburg sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden(at)spd.de
Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV
Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I
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03.07.2026 18:19 Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv
Zum aktuellen Reformpaket der Bundesregierung warnt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Gesundheit der SPD vor negativen Folgen. „Der von der Union durchgesetzte Punkt der Koalitionsausschusseinigung, dass künftig bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Krankschreibung eingeholt werden muss, ist völlig abenteuerlich“, erklärt der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen (ASG) Boris Velter. „Wenn nun… Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Gesundheitswesen – Abenteuerliches Vorhaben: Krankschreibungspflicht ab dem ersten Tag ist nicht zielführend und kontraproduktiv weiterlesen
23.06.2026 19:06 Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission
Reform muss zu spürbaren Verbesserungen gegenüber dem Status quo führen Der Abschlussbericht der Rentenkommission ist eine gute Grundlage für eine umfassende Reform, die wir jetzt gründlich beraten und dann auf den Weg bringen wollen. „Die Kommission hatte die Aufgabe, Vorschläge zu entwickeln, wie insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen ihren Lebensstandard im Alter sichern… Dagmar Schmidt zu den Empfehlungen der Rentenkommission weiterlesen
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