Spenden

Unterstützen Sie meine Arbeit!

Unterstützen Sie meine Arbeit für die Region!

Mit ganzem Herzen für die Menschen der Region – das ist mein Credo, wenn ich durch den Wahlkreis unterwegs bin. Bei den Menschen sein, hinhören – und natürlich auch ganz viel anpacken für die Region. Fast jeden Tag bin ich an einem anderen Ort, ich erfahre viel und nehme viel mit, das die SPD in Bund, Land und Kreis angehen kann. 
Wenn Sie meine Arbeit für die Menschen, für die Bildung, für die Wirtschaft – für das Leben in der Region unterstützen möchten, würde ich mich über eine Spende sehr freuen.  

 

Was passiert mit Ihrer Spende?

Ihre Spende wirkt. Sie wird für meinen Wahlkampf verwendet, zum Beispiel für Plakate, Flyer oder Stände. Sie unterstützen damit meinen Einsatz für unsere Region und für soziale Gerechtigkeit!

Warum braucht die SPD Spenden?

Wahlkampf kostet. Plakate, Flyer und Kugelschreiber gibt es nicht umsonst. Mein Wahlkampf wird von den Unterbezirken, der SPD Brandenburg und nicht zuletzt durch mich finanziell gestemmt. Großspenden erreichen, wenn überhaupt, nur die Bundespartei, deswegen bin ich auf Spenden angewiesen. Jede Spende, in jeder Höhe, hilft Menschen von meinen Ideen für die Region zu überzeugen.

Ist die Datenübertragung sicher?

Alle Verfahren sind nach dem neuesten technischen Stand gesichert: Eine sichere Verbindung gewährleistet, dass ihre Daten vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Wir gehen verantwortungsvoll mit Ihren Daten um.

Hinweise zu Spenden an politische Parteien

Spenden an die SPD Brandenburg sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Einkommensteuer ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten. 
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden(at)spd.de

 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

Für Sie im Bundestag

Mathias Papendieck

Wahlkreis 63: LOS, FFO

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17.04.2024 18:16 Rolf Mützenich zur China-Reise des Bundeskanzlers
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“Wir werden nicht das Streichkonzert im sozialen Bereich machen. Ganz im Gegenteil” In der aktuellen Folge des Podcasts „Lage der Fraktion“ ist Bernd Westphal zu Gast, der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Er erklärt, warum die wirtschaftliche Lage besser ist, als viele sagen; dass die Kritik der Wirtschaftsverbände an der Bundesregierung unangemessen ist, und, wieso die… Bernd Westphal im Podcast zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland weiterlesen

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