Rückkehr aus der Teilzeit: Arbeit soll zu Leben passen

Veröffentlicht am 14.06.2018 in Bundespolitik

Den „sicheren Arbeitsplatz auf Lebenszeit“ gibt es längst nicht mehr. Die Anforderungen an Beruf und Qualifikation steigen ständig. Klassische Beruf verschwinden, neue entstehen. Die Lebenserwartung steigt, der Einstieg ins Rentenalter muss langfristig flexibler gestaltet werden. Starre Arbeitszeiten und die Entscheidung zwischen Teilzeit und Vollzeit passen längst nicht mehr zur Wirklichkeit in Fabriken, Firmen, Supermärkten, Dienstleistern und Verwaltung. „Es geht um Lebenswirklichkeit der Menschen in Deutschland“, so Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales. Die Einführung der Brückenteilzeit sei ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen Arbeitszeit, die zum Leben passt. Ein Überblick, um was es geht!

Wie sieht es aus auf dem Arbeitsmarkt?

Fast eine Million Beschäftigte möchten gegenwärtig ihre Arbeitszeit reduzieren. Umgekehrt wollen rund 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte (wieder) mehr arbeiten. Beiden Gruppen wird mit dem neuen Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit – also dem Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – geholfen.

Teilzeit darf nicht mehr zur Falle werden!

Es geht um die Rückkehr in die Vollzeit. Denn neben Flexibilität brauchen Arbeitnehmer auch Sicherheit. Die neue Brückenteilzeit ist damit ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Brücken bauen für die eigenen Lebensvorstellungen

  • Lebenspläne und Lebenslagen berücksichtigen
  • Zeit für das Ehrenamt schaffen
  • In Weiterbildung investieren
  • Eigene Ziele zu angemessener Zeit verwirklichen

Neuer Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit

Ziel ist eine Arbeit, die zum Leben passt. Dazu brauchen wir in einer modernen Arbeitswelt die notwendige Flexibilität, um auf unterschiedliche Lebenssituationen reagieren zu können. Mit Elternzeit, Pflegezeit und Familienpflegezeit haben Beschäftigte bereits für bestimmte Situationen das Recht, vorübergehend die Arbeitszeit zu reduzieren.

Die Möglichkeiten sollen erweitert werden: Denn wer sich im Verein engagiert oder in einem sozialen Projekt einbringt, braucht vorübergehend mehr Zeit zur eigenen Verfügung. Manchmal geht es auch darum, nach einer besonders anspruchsvollen Phase im Beruf für eine bestimmte Zeit kürzer zu treten.

Voraussetzungen für die neuen Brücken

  • Der Zeitraum für die Brückenteilzeit beträgt zwischen einem und fünf Jahren.

  • Der Arbeitgeber hat in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  • Das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.

  • Es müssen keine bestimmten Gründe (z. B. Kindererziehung, Pflege) vorliegen.

  • Der Antrag wird mindestens drei Monate vor Beginn schriftlich gestellt.

  • Es stehen keine betrieblichen Gründe entgegen.

Wie sieht die Rückkehr aus der Teilzeit aus?

Die Rückkehr aus der Teilzeit soll deutlich leichter werden. Schon jetzt sind Teilzeitbeschäftigte bei der Besetzung eines freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Wenn sich künftig jemand aus Teilzeit erfolglos auf einen Arbeitsplatz mit längerer Arbeitszeit bewirbt, soll der Arbeitgeber künftig darlegen und ggf. beweisen, dass es sich nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder ein Teilzeitbeschäftigter für den Arbeitsplatz nicht mindestens gleich geeignet ist.

Wo sind die Grenzen für den Arbeitgeber?

Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten können die zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn pro angefangene 15 Beschäftigte bereits mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Brückenteilzeit arbeitet.

Bessere Bedingungen bei Arbeit auf Abruf

Ist keine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart, gelten künftig 20 – statt bisher zehn – Stunden in der Woche als vereinbart. Zudem werden die von der Rechtsprechung im Jahr 2005 entwickelten Grundsätze für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gesetzlich festgeschrieben.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen mit ihrer Arbeitszeit und mit ihrem Einkommen jedoch planen können. Wer auf Abruf arbeiten muss, kann das oft nicht. Flexibel auf Auftrags- und Personallage reagieren zu können, ist gleichwohl für Unternehmen wichtig. Dies soll in Ausgleich gebracht werden. Entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Planbarkeit bei Arbeit auf Abruf neu geregelt.

Hintergrund: Auftrag an die GroKo

Das Bundeskabinett hat mit den Gesetzentwurf die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts und Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit ein zentrales Vorhaben um, das Sozialdemokraten und Unionsparteien im Koalitionsvertrag verabredet haben. Der vorliegende Gesetzentwurf wird für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ganz konkrete Verbesserung im Arbeitsleben bedeuten. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen die neue Brückenteilzeit ohne unzumutbaren Mehraufwand umsetzen können.

 
 

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