Anlässlich der eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg durch die Deutsche Umwelthilfe erklärt unser umweltpolitischer Sprecher, Wolfgang Roick:
Anlässlich der eingereichten Verfassungsbeschwerden gegen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg durch die Deutsche Umwelthilfe erklärt unser umweltpolitischer Sprecher, Wolfgang Roick:
„Brandenburg hat vieles geschafft und sich noch mehr vorgenommen, um dem Klimawandel zu begegnen. Die jetzt eingereichte Verfassungsbeschwerde fordert etwas ein, an dem längst gearbeitet wird. Wir haben im Koalitionsvertrag festgehalten, eine verbindliche Klimastrategie zu vereinbaren. Der zuständige Minister hat vor wenigen Tagen den Startschuss dazu gegeben. Im Rahmen der Erarbeitung werden Verbände und Unternehmen beteiligt. Aus meiner Sicht muss auch die Bevölkerung beteiligt werden. Denn einen verbesserten Klimaschutz erreicht man nicht auf dem Gerichtsweg, sondern nur im Miteinander. Wir brauchen die Menschen auf dem Weg für einen nachhaltigen Klimaschutz an unserer Seite. Dass die Deutsche Umwelthilfe lieber den Klage- als den Arbeitsweg wählt, spricht Bände. Brandenburg wird seine Hausaufgaben machen und ist schon längst dabei. Wir brauchen keine gerichtlichen Showkämpfe. Die treiben Menschen eher auseinander, als an einen Tisch. Schade. Der Sache hilft das nicht.“
Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV
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14.05.2024 19:47 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Unser Land ist kein Billiglohnland Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Richtig so, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Gerade jetzt sei es wichtig, soziale Sicherheit zu festigen. „Der Vorstoß des Kanzlers zur Erhöhung des Mindestlohns ist absolut richtig. Denn die Anpassung des Mindestlohns in diesem und im nächsten Jahr ist… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen
13.05.2024 19:48 Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster
AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt Das OVG Münster hat entschieden: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Eine klare Botschaft für den Schutz unserer Demokratie und ein Beleg für die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats. „Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das… Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster weiterlesen
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