Überarbeitet: Brandenburg - Einschränkungen und Impf-Marathon

Veröffentlicht am 23.11.2021 in Landespolitik

Am Dienstag stellte Ministerpräsident Dietmar Woidke eine neue Eindämmungsverordnung für das Land vor. Es läuft im Grunde in Richtung Ausgangsbeschränkungen, wie es andere Bundesländer in einigen Landkreisen bereits verhängt haben:

  • 2G-Regel (geimpft oder genesen) wird landesweit deutlich ausgeweitet
  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden verschärft
  • In Landkreisen mit hoher Zahl Erkrankter (Hot-Spot über Inzidenz von 1000) gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte
  • Weihnachtsferien in Schulen beginnen drei Tage früher
  • Bildungsministerium kann Präsenzpflicht in Schulen aufheben
  • Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden

Die Situation

In Brandenburg  gab es über 15.000 neue bestätigte COVID-19-Fälle innerhalb der letzten Woche. Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen lag am Dienstag 23.11  in Brandenburg bei 600,1. Vor einer Woche (12. November) waren es noch 323,8. In den drei südlichen Landkreisen Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster und Spree-Neiße liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Wert von 600 sogar über dem Schwellenwert von 1.000. (Landkreis Oder Spree: 632,5) Die Zahlen werden weiter steigen. RKI-Chef Lothar Wieler platzte der Kragen, warnt inzwischen vor einer 5. Welle.

Die Impfquote vollständig Geimpfter lag am Dienstag in Brandenburg bei 61,7 Prozent, die Quote der Auffrischungen bei 5,0 Prozent. Im Bundesdurchschnitt (68 Prozent, Berlin 68,7) liegt das Land auf den hinteren Rängen.

Jede Woche sollen jetzt 160.000 Bürger* in Brandenburg eine Impfung erhalten. Macht bis zu einer Million Spritzen bis Ende des Jahre. Bundesweit sollen es in den kommenden Wochen und Monaten bis zu 27 Mio. Impfungen sein. Alle Brandenburger mit vollen Impfschutz (circa sechs Monate und älter) sollen ein Angebot für ihre Auffrischungsimpfung („Booster") erhalten. Bisher Ungeimpfte werden Angebote für Erst- und Zweitimpfungen erhalten.

Impfen: Das ist vorgesehen

  • Das Land wird alle Brandenburger über 60 Jahre anschreiben und gezielt über die Auffrischungsimpfung informieren.
  • Die tragende Rolle für die Impfungen übernehmen die niedergelassenen Ärzte. Sie haben bewiesen, dass sie wöchentlich bis zu 100.000 Impfungen spritzen können. Sie klären ihre Patienten über die Corona-Schutzimpfung auf.
  • Rund 100 Impfstellen sollen neu eingerichtet werden. Davon sind mindestens drei Impfstellen in jedem Landkreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt. Diese sollen die Arztpraxen entlasten und bis zu 50.000 weitere Impfungen pro Woche schaffen.
  • Zusätzlich öffnen (zunächst) vier überregionale Impfstellen in den kreisfreien Städten Potsdam und Cottbus sowie in den Landkreisen Barnim und Dahme-Spreewald. Sie sollen bis zu 10.000 weitere Impfungen pro Woche verteilen.
  • Impfangebote ohne vorherige Terminvergabe werden gemacht. Die Webseite www.brandenburg-impft.de bietet eine Übersicht.
  • Allen Bewohnern sowie Mitarbeitern in den Alten- und Pflegeheimen ist grundsätzlich bis Ende November eine Auffrischungsimpfung anzubieten.
  • Alle Polizisten erhalten über den Polizeiärztlichen Dienst ein Impfangebot.

Impfpflicht könnte kommen

Der Wissenschaftsdienst des deutschen Bundestages hat im Jahre 2016 ein sechsseitiges Gutachten über die Möglichkeit einer Impfpflicht im Allgemeinen und in besonders schweren Fällen verfasst. Es trifft genau den Kern der gegenwärtigen Debatte. Ein Auszug aus Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht":

"In Abhängigkeit von der Art der übertragbaren Erkrankung und deren Auswirkungen (z.B. Sterblichkeitsrate, Gefahr von dauerhaften Schäden) sowie dem Maß der Ausbreitung kann ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheinen.

Eine Impfpflicht für bedrohte Teile der Bevölkerung im Falle der epidemischen Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit mit schweren Verlaufsformen würde somit einen Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich jedoch gerechtfertigt erscheinen kann."

Wer hat das Impfen beschlossen?

Bei einem virtuellen Impfgipfel (Konferenzschaltung) verständigten sich am 19.11. darauf Ministerpräsident Dietmar Woidke, die Landkreise und kreisfreien Städte, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), der Hausärzteverband Brandenburg, die Landesärztekammer, die Landeskrankenhausgesellschaft, der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindebund. Pressemitteilung als PDF.

Die Brandenburger Regierung hat die neue Eindämmungsverordnung beschlossen und am Mittwoch 24.11.2021 in Kraft gesetzt. Sie gilt vorerst bis zum 15. Dezember 2021 und basiert auf den Gesetzen und Bestimmung des Bundes. Änderungen sind zu erwarten.

* im Falle eines Plurals ohne spezifische Anreden gilt (m/w/d)

 
 

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