Cannabis Freigabe: Am Steuer am besten clean!

Veröffentlicht am 26.10.2022 in Verkehr

„Wir brauchen eine Kampagne gegen Drogen im Straßenverkehr überhaupt“, erklärt der Präsident der Brandenburger Verkehrswacht, Jörg Vogelsänger. Er fordert Bundesverkehrsminister Volker Wissing, auf die Mittel einzuplanen und den Werbefeldzug für ein „Fahren ohne Rausch“ vorzubereiten. Sie sollte spätestens greifen, wenn das geplante Cannabis-Gesetz den Bundestag passiert hat.

Das Kiffen wird entkriminalisiert, der Anbau und Verkauf von Cannabis wird erlaubt und der Staat kassiert bei jedem Joint auch Steuern. So die Pläne zur Cannabis-Legalisierung, die die Bundesregierung unter der Federführung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Mittwoch, den 26.10.2022 vorgestellt hat.

Eine Freigabe ist laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach frühestens im Jahre 2024 möglich: „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabis-Konsum unter Gesundheitsaspekten reformieren.“ Lauterbach machte bei der Vorstellung seines Vorhabens deutlich, dass es ihm vor allem um den Gesundheits- und Jugendschutz geht. Aber die Vorbereitung eines konkreten Gesetzes werde keine Kleinigkeit. "Ich könnte mir aber gut vorstellen, wenn alles gut läuft, dass dann 2024 die Legalität erreicht ist." Ob das klappt, hängt auch von den Bestimmungen der Europäischen Union ab. Die EU-Kommission muss grünes Licht geben.

„Nach fast einem halben Jahrhundert Diskussion gäbe es dann in Deutschland ein Gesetz, das den (Genuss)-Konsum dieser weichen Droge aus der Illegalität holt. Man kann über Haschisch oder Marihuana denken wie man will, sie haben ihre Nebenwirkungen“, so Vogelsänger. „Es ist eine Droge, die wie der legale Alkohol, verschreibungspflichtige Pharmaka oder andere synthetische Rauschmittel am Steuer nichts zu suchen hat. Von den harten Drogen ganz zu schweigen“.

Der Präsident der Brandenburger Verkehrswacht weiter: „Wir müssen allen Bürgern bewusst machen, dass Rauschmittel die gefährlichsten Begleiter auf unseren Straßen sind. Sie erweitern nicht das Bewusstsein, sie engen es ein. Dazu gehört eben auch Cannabis“.

Hintergrund

Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) werden voraussichtlich rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel gelten. Maximal 20 bis 30 Gramm sollen künftig für den Eigenkonsum erlaubt sein. Die Positionen sind bereits festgelegt: Für die Pläne gab es Lob von Drogenbeauftragten. Die CSU spricht von einem Irrweg, Und Polizisten warnen vor schwierigen Kontrollen. (gu)

 
 

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