Krankenversicherung für Bedürftige ohne ALG-II:

Veröffentlicht am 21.01.2005 in Bundespolitik

Ein-Cent-Regelung wird durch Zuschuss ersetzt

Die in Brandenburg von der Bundesagentur für Arbeit zur Abwendung von Härtefällen bei der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung für Bedürftige bisher vorgenommene Zahlung von einem Cent Arbeitslosengeld II (AlG II) wird von den Agenturen nunmehr bundesweit durch einen Zuschuss zu ihren Aufwendungen zu diesen Versicherungen ersetzt. Hierzu erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Esther Schröder: „Ich begrüße, dass es jetzt eine bundesweite Lösung gibt und nach einheitlichen Regelungen verfahren wird.“

Im vom Esther Schröder betreuten Hartz-IV-Kontaktbüro der SPD-Fraktion hatten sich seit Jahresbeginn zahlreiche Personen gemeldet, die nicht mehr krankenversichert waren. Darunter Mütter mit Kindern, deren Partner das Geld für die zusätzliche Krankenversicherung aus dem eigenen Einkommen nicht aufbringen konnten oder wollten. Schröder: „Das war ein unhaltbarer Zustand, der beseitigt werden musste. Daher habe ich mich aktiv um eine Lösung dieses Problems bemüht, das vor allem Frauen und Männer betraf, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und deshalb - anders als Ehepaare - nicht familienversichert sind.“

Hintergrund der Regelung: Personen, die bis Dezember 2004 Arbeitslosenhilfe bekamen und nach Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) kein AlG-II erhalten, sind seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit kranken- und pflegeversichert. Sofern diese Personen auch keinen Schutz durch eine Familienversicherung haben, müssen sie sich selbst durch eine freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern. Soweit diese Personen aufgrund ihrer Beitragszahlungen hilfebedürftig werden, erhalten sie nunmehr von den Agenturen für Arbeit einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Maximal beträgt er für die Krankenversicherung 125 Euro und für die Pflegeversicherung 15 Euro. Diesen Zuschuss erhalten ebenfalls diejenigen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die Sozialgeld (nicht-erwerbsfähige Hilfebedürftige) beziehen und nicht von der Familienversicherung des AlG-II-Beziehers erfasst werden.

Hinweis:

Im „Hartz IV – Kontaktbüro“ der SPD-Fraktion gingen bisher rund 500 Anfragen zum Arbeitslosengeld II ein. Die Organisation läuft über Dr. Esther Schröder und über ihren Mitarbeiter Dr. Lutz Schmidt. Anschrift: Landtag Brandenburg / SPD-Fraktion, Hartz IV-Kontaktbüro / Dr. Esther Schröder, Am Havelblick 8, 14473 Potsdam, Telefon 0331 / 966 13 90, Fax 0331 / 966 13 65, e-Mail: hartzIV@spd-fraktion.brandenburg.de.
Weitere Informationen unter: www.esther-schroeder.de

 
 

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