Am Montagabend hat sich nach sieben Stunden der Koalitionsausschuss auf einen Kompromiss in Fragen von Mindestlöhnen geeinigt. Die Vereinbahrung sieht vor, dass weitere Branchen, die eine Tarifbindung von mindestens 50% haben, in das Arbeitnehmerentsendegesetz mit seinen Mindestlohnregelungen einbezogen werden.
Für Branchen mit einer Tarifbindung von unter 50 Prozent soll ein mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzter Hauptausschuss im Rahmen des zu aktualisierenden Gesetzes über Mindestarbeitsbedingungen die Notwendigkeit für einen Mindestlohn prüfen und gegebenenfalls die Höhe über einen Fachausschuss festlegen. Dazu der Bundestagsabgeordnete Jörg Vogelsänger.
„Mit dem Kompromiss entwickeln wir das Entsendegesetz mit der Mindestlohnregelung für die Bauwirtschaft der letzten rot-grünen Regierung weiter. Dass ist aus sozialdemokratische Sicht unbedingt notwendig, da immer noch Menschen mit ihrer Hände Arbeit kein auskömmliches Einkommen verdienen. Viele Unternehmen, gerade im Dienstleistungssektor, schleichen sich aus ihrer sozialen Verantwortung, die sie in einer sozialen Marktwirtschaft mittragen müssen. Sie verlassen sich immer mehr auf den Staat, dies über ergänzende Sozialleistungen abzufedern, was übrigens in der Gesamtsumme indirekt einen unteren Mindestlohn darstellt, der weit höher als in vielen Ländern Europas ist. Dass dies aber so nicht mehr akzeptiert wird, zeigt die breite Zustimmung zur Unterschriftenaktion der SPD zu auskömmlichen Mindestlöhnen. Ich hätte mir auch als Ergebnis mehr gewünscht, aber die Tür ist nun aufstoßen und wird vielen Menschen helfen. Für weitere Verbesserungen werden wir uns als Sozialdemokraten weiterhin einsetzen.“