Notizen zum Wahlalter und zur Gleichberechtigung

Veröffentlicht am 09.06.2022 in Bundespolitik

Vor 50 Jahren, am 9. Juni 1972, verabschiedete der (westdeutsche) Bundestag ein Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes. Schon bei der Bundestagswahl im gleichen Jahr durften erstmals alle Bürger/-innen ab 18 Jahren ihre Stimme abgeben. Heute wird diskutiert, ob bereits 16-Jährige wählen dürften.

Gegner (m/w/d) der Wahlrechtsänderung bezweifelten (wie auch in der heutigen Debatte) die geistige Reife junger Menschen. Volljährig wurden Jugendliche bis 1975 erst mit 21 Jahren.

Die Befürworter: Bereits 18- bis 21-Jährige stehen im Berufsleben und werden auch mit 18 zum Wehrdienst eingezogen.

Der damalige Bundeskanzler Willy Brandt hatte bereits im Jahr 1969 die Wahlrechtsreform angekündigt, bei der Abstimmung erreichte die Vorlage die für eine Änderung des Grundgesetzes notwendige 2/3-Mehrheit im Bundestag.

"Mann und Frau sind gleichberechtigt. Alle Gesetze und Bestimmungen, die der Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sind aufgehoben", so stand es in Artikel 7 der DDR-Verfassung vom Oktober 1949 geschrieben. In der DDR war jeder Staatsbürger wahlberechtigt, der das 18. Lebensjahr vollendet hatte.

Heute sind 16 Jahre aktuell

Seit den 1990er Jahren gibt es in Deutschland eine Debatte um eine weitere Absenkung des aktiven Wahlalters. Bisher war jedoch keiner der Anträge im Bundestag erfolgreich. In einigen Bundesländern sind 16-Jährige sowohl bei Kommunal- als auch bei Landtagswahlen bereits aktiv wahlberechtigt.

Im aktuellen Koalitionsvertrag der Regierung ist die Absenkung des Wahlalters auch auf Bundesebene vorgesehen. Da die Unionsparteien den Plan bisher nicht unterstützen, ist eine 2/3-Mehrheit im Bundestag jedoch unwahrscheinlich.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Vor 36 Jahren starb Elisabeth Selbert. Ihr haben wir die Formulierung "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" in Art. 3 GG der Bundesrepublik zu verdanken. 1948 wurde sie in den Parlamentarischen Rat gewählt. Man (Männer?) versuchten, ihr Anliegen kleinzureden, lächerlich zu machen, aber Selbert blieb dabei:

"Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man weitergehen muss als in Weimar und dass man den Frauen die Gleichberechtigung auf allen Gebieten geben muss. Die Frau soll nicht nur in staatsbürgerlichen Dingen gleichstehen, sondern muss auf allen Rechtsgebieten dem Mann gleichgestellt werden. Die Frau, die während der Kriegsjahre auf den Trümmern gestanden und den Mann an der Arbeitsstelle ersetzt hat, hat heute einen moralischen Anspruch darauf, so wie ein Mann bewertet zu werden."

Elisabeth Selbert trat 1918 in die SPD ein, holte das Abitur nach, studierte Jura und promovierte. Nach 1933 wurde es für Frauen fast unmöglich zur Anwaltschaft zugelassen zu werden. Selbert aber konnte eine Kanzlei eröffnen und brachte die Familie so durch die NS-Zeit, ihr Mann hatte Berufsverbot.

In der alten Bundesrepublik öffnete erst die Regierung Willy Brandt den weiteren Weg in die Gleichberechtigung: Bis zum Jahr 1962 durften verheiratete Frauen nur mit Genehmigung des Mannes ein Bankkonto eröffnen oder eine Arbeit antreten. Größere Anschaffungen bedurften bis Mitte der 70er der Zustimmung des "Haushaltsvorstandes". Frau gehörte eben an den Herd: Kirche, Küche, Kinder...

 
 

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