Stellungnahme zur Kreisneugliederung war Thema

Veröffentlicht am 11.03.2017 in Kommunalpolitik

Am vergangen Donnerstag hat sich der Kreistag in einer Sondersitzung der Stellungnahme der Kreisverwaltung angeschlossen. Bei 2 Enthaltungen wurde die Stellungnahme einstimmig von den Kreistagsabgeordneten bestätigt. Zur Erarbeitung der Stellungnahme des Kreises hatte der Kreistag im vergangenen Jahr einen zeitweiligen Ausschuss zur Kreisgebietsreform ins Leben gerufen, der sich u.a. mit dem Referentenentwurf des Ministeriums für Inneres und Kommunales auseinandergesetzt hat. Rolf Lindemann, der Landrat des Landkreises Oder-Spree, sprach sich insgesamt gegen die Reformpläne aus und wies auf handwerkliche Mängel im Referentenentwurf hin. Im Landkreis Oder-Spree sei man jedoch Gesprächsbereit. Auszüge aus seiner Rede sowie die Stellungnahme des Landkreises Oder-Spree finden Sie hier.

Rolf Lindemann auf der Sondersitzung des Kreistages am 09. März 2017

„Die Landesverfassung zeigt klare Kriterien auf, unter denen ausnahmsweise auch in die Rechte der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen werden darf. Dies sind die wichtigen Belange des Gemeinwohls. Darüber hinaus muss jeder unter diesem Kriterium zugelassene Eingriff aber auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen, das heißt, der Eingriff muss begründet, er muss geeignet, er muss erforderlich sein und die Eingriffsintensität muss in einem vernünftigen Verhältnis zur angestrebten Verbesserung der kommunalen Verhältnisse stehen.  Das ist der Maßstab für die zu erwartenden verfassungsrechtlichen Überprüfungen. Insoweit werden Landrat und Kreistag darauf zu achten haben, dass die Rechte des Landkreises Oder-Spree wirksam wahrgenommen werden. […] Deshalb bin ich mit dem Kollegen Buhrke übereingekommen, dass wir dem zeitweiligen Ausschuss ein entsprechendes Verwaltungspendant geben, welches den Ausschuss in seiner Arbeit begleitet und jenes die entsprechenden Zuarbeiten fertigt. Wir werden intern einen Verwaltungsstab Kreisgebietsreform/ Funktionalreform bilden, der von Herrn Buhrke unter verfassungsrechtlichen und personalrechtlichen sowie haushaltswirtschaftlichen Aspekten betreut wird. Der Landrat wird sich persönlich der organisatorischen und personalwirtschaftlichen Aspekte annehmen.

[…]

Unterschiedliche Interessen dürfen nicht dazu herhalten, in Sprachlosigkeit zu verfallen – im Gegenteil – genau in einer solchen Situation bedarf es der Verständigung. Bislang sind in der Diskussion auch viele Nebenschauplätze und persönliche Befindlichkeiten zur Sprache gekommen. Es gilt jetzt den Konfliktstoff wirklich einmal objektiv zu sortieren, sich von Vorurteilen zu verabschieden und sensibel zu bemerken, wo sich etwas bewegt.

[…]

Und ich sage es ganz deutlich: Ich sehe mich mit Blick auf den Referentenentwurf an der Seite des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt (Oder). Wir streben diese Einkreisung nicht an, wenn sie aber kommt, müssen wir einen gemeinsamen Weg finden, mit den Dingen so umzugehen, dass wir unseren gemeinsamen kommunalen Interessen angemessen Geltung verschaffen können.

[…]

Mir geht es im Moment darum, bei allen besonderen Interessen, die im Spiel sind, Vertrauen für ein Miteinander zu schaffen, Gesprächsfäden aufzugreifen, das gilt sowohl hinsichtlich des Oberbürgermeisters […] aber auch im Hinblick auf die Landesregierung und insbesondere das federführende Ministerium für Inneres und Kommunales. Das Entscheidende in jeder Konfliktsituation ist, dass man in der Lage und willens ist, einen Perspektivwechsel vorzunehmen, dass man ein Verständnis für den jeweiligen Gesprächspartner aufbringt, ihn in seiner jeweiligen Rolle mit ihren spezifischen Zwängen wahrnimmt und dass man sich bei aller Gegensätzlichkeit mit dem gebotenen Respekt begegnet. Und ich glaube, dann kann man jedes Problem zumindest in einem Kompromiss auflösen.

 

Stellungnahme zur Kreisneugliederung des Landkreises Oder-Spree

 
 

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