Steuerhinterzieher duerfen keine Chance mehr haben

Veröffentlicht am 09.11.2004 in Bundespolitik

Zu Verfassungsbeschwerden gegen die so genannten Kontenabrufverfahren erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:

Das Bundesverfassungsgericht urteilt in staendiger Rechtsprechung, dass solche Steuergesetze verfassungswidrig sind, die nicht konsequent vollzogen werden koennen, weil der Finanzverwaltung die Mittel dazu fehlen. Zuletzt hat es diese Rechtsprechung im so genannten Tipke-Urteil zu Spekulationsgewinnen bei Wertpapieren bestaetigt.

Die Versuche der Koalition mittels Kontrollmitteilungen bei der Besteuerung von Kapitalertraegen eine Verifikation der Angaben der Steuerpflichtigen zu ermoeglichen, ist im Rahmen des Steuerverguenstigungsabbaugesetzes von CDU/CSU im Bundesrat verhindert worden.

Die Ende des letzten Jahres im Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat gefundene Loesung, die bereits zur Bekaempfung der Geldwaesche installierte so genannte Kontenevidenzzentrale auch fuer steuerliche Zwecke einzusetzen, ist ebenfalls ein Mittel, die Angaben der Steuerpflichtigen ueber ihre Kapitalertraege auf Richtigkeit und Vollstaendigkeit zu ueberpruefen. Auf diese Moeglichkeit hatte der damalige Datenschutzbeauftragte Jakob als Alternative zu umfassenden Kontrollmitteilungen der Banken auch hingewiesen.

Wenn jetzt mit Vokabeln wie Schnueffelstaat oder dem als Totschlagargument herangezogenen Zitat des Bundesverfassungsgericht zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung versucht wird, diese Regelung infrage zu stellen, dann hat das nur einen Zweck: Steuerhinterzieher sollen weiter gedeckt werden.

Es kann aber nicht sein, dass dem Staat die Haende gebunden sein sollen, wenn es um die korrekte Besteuerung von Einkuenften seiner Buerger geht. Auch dies ist ein Verfassungsgebot des Gleichheitssatzes des Grundgesetzes. Es ist auch nicht zu erkennen, aus welchem Grund das Interesse eines Bankkunden, der Staat moege von seinen Konten nichts erfahren, hoeher zu bewerten ist. Man muss die Kirche im Dorf lassen und es mit dem Datenschutz nicht uebertreiben. Steuerhinterzieher verdienen keinen Schutz, die anderen haben keinen Nachteil.

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

Für Sie im Bundestag

Mathias Papendieck

Wahlkreis 63: LOS, FFO

LOS SPD bei Facebook!

Besuche unsere Seite auf Facebook!

Newsticker

06.05.2024 16:57 Medienkommission der SPD – Verstöße gegen den Digital Services Act zeitnah und effektiv ahnden
Im Februar 2024 ist der europäische Digital Services Act vollständig in Kraft getreten. Die Medienkommission des SPD-Parteivorstandes setzt sich für eine wirksame Umsetzung ein. Heike Raab und Carsten Brosda erklären nach ihrer Sitzung am 06. Mai 2024 dazu: „Mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) sollen Sicherheit und Transparenz im digitale Raum verbessert werden.  Dazu… Medienkommission der SPD – Verstöße gegen den Digital Services Act zeitnah und effektiv ahnden weiterlesen

04.05.2024 21:14 Helge Lindh zum Tag der Pressefreiheit
Pressefreiheit unter Druck Die Pressefreiheit ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie. Der internationale Tag der Pressefreiheit macht auf die aktuellen Missstände und Bedrohung auf unabhängigem Journalismus weltweit aufmerksam. Auch hierzulande müssen wir Pressevertreter:innen wirksam schützen, sagt Helge Lindh. „Die freie Berichterstattung ist ein Eckpfeiler unserer Demokratie und ein unveräußerliches Grundrecht – nicht nur am Tag… Helge Lindh zum Tag der Pressefreiheit weiterlesen

Ein Service von websozis.info

Besucher:670454
Heute:111
Online:3