Zur gemeinsamen Abstimmung von CDU und AfD im Thüringer Landtag erklärt Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für die Bekämpfung des Rechtsextremismus:
Zur gemeinsamen Abstimmung von CDU und AfD im Thüringer Landtag erklärt Ludwig Scheetz, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für die Bekämpfung des Rechtsextremismus:
„Die Zusammenarbeit der CDU in Thüringen mit der AfD, einer Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, ist inakzeptabel und kommt einem Erdrutsch für unsere Demokratie gleich. Politische Entscheidungen dürfen niemals von der Unterstützung rechtsextremer Kräfte abhängig gemacht werden. Das ist ein beispielloser politischer Tabubruch und es ist erschreckend, dass die CDU in Thüringen diesen Weg eingeschlagen hat.
Es ist nicht hinnehmbar, dass politische Ziele über demokratische Prinzipien gestellt werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass die AfD über Gesetze in unserem Land bestimmt, insbesondere in Thüringen, wo sie als rechtsextrem eingestuft wird.
Wir brauchen die CDU als konservative Kraft der Mitte für eine stabile Demokratie in Deutschland und ich hoffe, dass ihre Verantwortungsträger dazu beitragen, auf diesen Weg zurückzukehren.“
Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV
Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I
Wahlkreis 63: LOS, FFO
SPD Eisenhüttenstadt
SPD Fürstenwalde
SPD Beeskow
SPD Grünheide
SPD Erkner
SPD Storkow
SPD Woltersdorf
14.05.2024 19:47 Dagmar Schmidt zum Mindestlohn
Unser Land ist kein Billiglohnland Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen. Richtig so, sagt SPD-Fraktionsvizin Dagmar Schmidt. Gerade jetzt sei es wichtig, soziale Sicherheit zu festigen. „Der Vorstoß des Kanzlers zur Erhöhung des Mindestlohns ist absolut richtig. Denn die Anpassung des Mindestlohns in diesem und im nächsten Jahr ist… Dagmar Schmidt zum Mindestlohn weiterlesen
13.05.2024 19:48 Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster
AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall bestätigt Das OVG Münster hat entschieden: Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Eine klare Botschaft für den Schutz unserer Demokratie und ein Beleg für die Wirksamkeit unseres Rechtsstaats. „Das OVG Münster hat klar und unmissverständlich die Einstufung der AfD als Verdachtsfall durch das… Mast/Wiese zum AfD-Urteil des OVG Münster weiterlesen
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