Mindestlohn für öffentliche Aufträge soll auf 10,50 Euro steigen

Veröffentlicht am 31.01.2019 in Wirtschaft

Der Mindestlohn für öffentliche Aufträge soll zum 1. April von neun auf 10,50 Euro pro Stunde steigen und zum Januar 2020 auf 10,68 Euro. Der Landtag beriet Ende Januar deshalb über eine Änderung des Landesvergabegesetzes.

„Wir haben als erstes Bundesland den Vergabelohn eingeführt.“ So der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Helmut Barthel. „Brandenburg war und ist Vorreiter beim Mindestlohn“. Dank dieser Vorlage konnte die SPD im Bund den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einführen, der für Millionen von Menschen höhere Einkommen bedeutete.

Barthel: „Insbesondere in Ostdeutschland, wo noch immer geringere Löhne für mehr Arbeit gezahlt werden, ist die Anhebung wichtig. Wir machen jetzt wieder einen großen Schritt und setzen darauf, dass auch der bundesweite Mindestlohn weiter steigt. Das Ziel der SPD ist klar: Mindestens zwölf Euro pro Stunde, unabhängig von Branche und Region.“

Der Vergabelohn trage dazu bei, soziale Ungleichheit zu verringern und Chancengerechtigkeit zu erhöhen. Wer arbeitet, müsse genug verdienen, um mit seiner Familie anständig und ohne Spardruck leben zu können. „Die Beschäftigten haben auch einen Anspruch darauf, an der seit Jahren guten Wirtschaftsentwicklung ihren fairen Anteil zu bekommen“, so Barthel.

Außerdem helfe eine Anhebung des Mindestlohns Brandenburger Unternehmen, dringend gesuchten Fachkräfte zu gewinnen und auch zu halten. Barthel: „Brandenburg hat mit dem Mindestlohn eine Erfolgsgeschichte begonnen, die wir jetzt fortsetzen.“

(Anmerkung: Der vielerseits gefürchtete Zusammenbruch der deutschen Wirtschaft bei der Einführung des Mindestlohn war übrigens bekanntermaßen ausgeblieben! Die Red.)

 
 

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