Unterbezirk


Unterbezirk Oder-Spree

Aus dem Organisationsstatut der SPD:

Gliederung

§ 8
(1) Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.
Erläuterung: Abweichende Bezeichnungen können in ergänzenden Bezirksstatuten geregelt werden.

(2) Grundlage der Organisation ist der Bezirk, der vom Parteivorstand nach politischer und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit abgegrenzt wird. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt die Abgrenzung der Unterbezirke durch die Bezirksvorstände und der Ortsvereine durch die Unterbezirksvorstände.

§ 9
Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke, Landesverbände und regionale Zusammenschlüsse regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächsthöheren Gliederung hierüber keine Vorschriften enthält. Den regionalen Zusammenschlüssen kann die Satzung des Unterbezirks Antragsrecht für den Unterbezirksparteitag einräumen. Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke und Landesverbände können in ihren Satzungen für ihren Zuständigkeitsbereich Bestimmungen über den Mitgliederentscheid und über Urwahl treffen. Die Satzungen dürfen nicht im Widerspruch zum Organisationsstatut stehen.

 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

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