Unterbezirk Oder-Spree
Aus dem Organisationsstatut der SPD:
Gliederung
§ 8
(1) Die SPD gliedert sich in Ortsvereine, Unterbezirke und Bezirke. In dieser Gliederung vollzieht sich die politische Willensbildung der Partei von unten nach oben.
Erläuterung: Abweichende Bezeichnungen können in ergänzenden Bezirksstatuten geregelt werden.
(2) Grundlage der Organisation ist der Bezirk, der vom Parteivorstand nach politischer und wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit abgegrenzt wird. Nach den gleichen Grundsätzen erfolgt die Abgrenzung der Unterbezirke durch die Bezirksvorstände und der Ortsvereine durch die Unterbezirksvorstände.
§ 9
Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke, Landesverbände und regionale Zusammenschlüsse regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung der nächsthöheren Gliederung hierüber keine Vorschriften enthält. Den regionalen Zusammenschlüssen kann die Satzung des Unterbezirks Antragsrecht für den Unterbezirksparteitag einräumen. Ortsvereine, Unterbezirke, Bezirke und Landesverbände können in ihren Satzungen für ihren Zuständigkeitsbereich Bestimmungen über den Mitgliederentscheid und über Urwahl treffen. Die Satzungen dürfen nicht im Widerspruch zum Organisationsstatut stehen.
Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV
Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I
SPD Eisenhüttenstadt
SPD Fürstenwalde
SPD Beeskow
SPD Grünheide
SPD Erkner
SPD Storkow
SPD Woltersdorf
29.06.2025 19:14 Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren
Ja zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens Der einstimmige Beschluss auf dem SPD-Parteitag zur Prüfung eines AfD-Parteiverbots ist der richtige Schritt zum richtigen Zeitpunkt, sagt Dirk Wiese. „Die beschlossene Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ist richtig. Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz ist ein schwerwiegender Vorgang – er muss Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf… Dirk Wiese zum SPD-Beschluss Prüfung AfD-Verbotsverfahren weiterlesen
27.06.2025 19:16 Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Echter Interessenausgleich zwischen Wohnungsbau und Bahnflächen Der Bundestag hat gestern eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen. Damit gibt es eine gute Grundlage, um einen echten Ausgleich zwischen dem Schutz von Eisenbahninfrastruktur und kommunalen Interessen, etwa für Wohnungsbau, zu schaffen. „Der rechtliche Rahmen sowohl für die Entwidmung und den Erhalt von Bahnflächen ist mit dem geänderten… Anja Troff-Schaffarzyk zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes weiterlesen
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