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Spenden an die SPD Brandenburg sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:
Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.
Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden(at)spd.de
Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/ Oder-Spree I
Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV
22.01.2021 09:49 Heil nimmt Arbeitgeber in die Pflicht
Mehr Homeoffice und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, setzt Arbeitsminister Hubertus Heil auf mehr Homeoffice und mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen Homeoffice überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. weiterlesen auf
22.01.2021 09:05 Achim Post zu Grenzschließungen
Jetzt braucht es europäisches Teamplay Anstatt unseren europäischen Partnern mit Grenzkontrollen zu drohen, muss Kanzlerin Merkel beim Gipfel heute mit aller Kraft für mehr europäische Koordinierung in der Pandemiebekämpfung werben. „Anstatt unseren europäischen Partnern mit Grenzkontrollen zu drohen, muss Kanzlerin Merkel beim Gipfel heute mit aller Kraft für mehr europäische Koordinierung in der Pandemiebekämpfung werben.
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