Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Landtag schafft Straßenbaubeiträge ab

Veröffentlicht am 13.06.2019 in Kommunalpolitik

Der Landtag hat in seiner vorletzten Sitzung in dieser Legislaturperiode endgültig die Abschaffung der Straßenbaubeiträge beschlossen. Er folgt damit bundesweiten Entscheidungen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Björn Lüttmann, verweist auf die rasche Umsetzung der Vereinbarungen innerhalb der rot-roten Koalition.

„Im Februar haben sich SPD und Linksfraktion auf die Reform verständigt, nun ist sie vollzogen. Wir halten also Wort – und das innerhalb weniger Monate, so schnell wie es der Gesetzgebungsprozess zulässt. Anwohnerinnen und Anwohner von kommunalen Straßen, die bereits erschlossen sind und ausgebaut oder saniert werden, müssen sich an den Kosten nicht mehr finanziell beteiligen. Für viele Menschen bedeutet die Abschaffung der Straßenbaubeiträge eine finanzielle Entlastung, für die Kommunen eine Vereinfachung und Einsparung von Verwaltungskosten. Die Beiträge entfallen rückwirkend ab 1. Januar 2019, wenn bis dahin die Baumaßnahme abgeschlossen wurde",  so Björn Lüttmann.

Den Städten und Gemeinden ersetzt das Land die entgangenen Einnahmen, bei Bedarf auch über eine Spitzabrechnung. Dafür stehen insgesamt rund 31 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Für jeden Kilometer Kommunalstraße entspricht das einer Pauschalzahlung von rund 1.400 Euro pro Jahr. Die Neuregelung wird vom Landesbetrieb Straßenwesen umgesetzt, der mehr Personal erhalten soll. In einem ergänzenden Entschließungsantrag hat der Landtag dafür heute 17 neue Planstellen bereitgestellt.

 
 

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