Blühstreifen: Vorbereitung für die kommende Saison

Veröffentlicht am 17.08.2019 in Umwelt

Das Insektenschutzprogramm namens Blühstreifen soll zumindest die Ackerränder wieder zu einem Lebensraum für heimische Pflanzen und Insekten machen. Wer in diesem Jahr aufmerksam durch Brandenburgs Flure wanderte, wird die bunten Streifen bereits entdeckt haben. Im nächsten Jahr soll es richtig losgehen.

Manch Gartenbesitzer hat in diesem Frühjahr bereits versucht, Bienen, Hummeln und Schmetterlingen mit heimischen Kräutern zu versorgen. Sie säten spezielle Blühstreifen-Mischungen auf ihre Areale. Im Selbstversuch von Hajo Guhl, dem Autor dieser Zeilen, ergab sich zweierlei. Tatsächlich tummelten sich (subjektiv) deutlich mehr Insekten auf dem Areal. Nachbarn beschwerten sich per Blick über das aufkommenden Unkraut. Und säbelten es auf den Dränagestreifen vor den Grundstücken ab. Der Versuch wird dennoch fortgesetzt. Doch wie sieht es da aus, wo die richtigen Blühstreifen im kommenden Jahr wachsen und gedeihen sollen? Am Ackerrand!

In Brandenburg konnten bisher ab 2020 nur konventionell wirtschaftende Landwirte Förderanträge für Ackerrand- und Blühstreifen beantragen. Die Bedingung: Der Aufwuchs von Blühstreifen darf nicht genutzt werden. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und stickstoffhaltigen Düngemitteln ist verboten.

Rund 87.000 Hektar ökologisch bewirtschaftete Fläche waren von der Förderung ausgenommen. Diese leisteten ohnehin einen hohen Anteil zur Biodiversität leisten und erhielten dafür eine Ökoprämie. So die Begründung.

Nun hat Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger hat entschieden, auch Bio-Betriebe bei der Anlage von mehrjährigen Blühstreifen auf ihren Feldern zu unterstützen. Finanziert wird dieses Programm mit Bundes- und Landesmitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe GAK. Der Fördersatz beträgt 700 Euro je Hektar Ackerrand- und Blühstreifen.

Vogelsänger: „Wir haben uns vor dem ersten Antragstermin im November entschieden, das neue Programm nochmals aufzumachen und nun auch Bio-Betriebe einzubeziehen. Vertreter der Bio-Verbände haben uns in den vergangenen Wochen davon überzeugt, dass sie neben ihrer extensiven Produktionsweise gern zusätzliche Beiträge zum Insektenschutz leisten wollen und können, hierfür aber wegen des Verlusts von Produktionsflächen eine zusätzliche Unterstützung benötigen.“

Hintergrund

Die differenzierte Antragstellung für Blühstreifen in konventionellen beziehungsweise ökologisch wirtschaftenden Ackerbaubetrieben ergibt sich aus dem Kontext der EU-Förderung. Bio-Betriebe erhalten aus dem Kulturlandschaftsprogramm Brandenburg zusätzlich die Ökoprämie, müssen sich dafür aber mindestens fünf Jahre für den ökologischen Landbau verpflichten. Brachflächen sind im ökologischen Landbau nicht förderfähig. Eine Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion ist nur möglich, wenn auf diesen Arealen noch höherwertige Maßnahmen umgesetzt werden. Die Anlage von mehrjährigen Blühstreifen kann als eine solche Maßnahme von den Kontrollbehörden anerkannt werden, so dass die Bio-Bauern keine Sanktionen befürchten müssen.

Förderanträge werden bereits im Rahmen der Herbstantragstellung 2019 von den Landwirtschaftsämtern entgegengenommen. Der Maßnahmezeitraum beginnt am 1. Januar 2020 und dauert mindestens fünf Jahre.

 
 

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