Handwerk: höhere Prämie, bessere Fristen für Betriebsgründer

Veröffentlicht am 06.01.2021 in Wirtschaft

Brandenburgs Handwerker suchen dringend Nachwuchs. Viele Meister wollen ihre Betriebe übergeben. Neue Unternehmen fehlen vor Ort. Eine Gründungsprämie für Meister soll diesen Niedergang des Handwerks aufhalten. Jetzt gibt es eine Verlängerung der Förderung, mit mehr Geld und besseren Bedingungen. Der Landtag hat mit seinem Haushaltsbeschluss jetzt die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Der SPD Abgeordnete Helmut Barthel hat in einer kleinen Anfrage nach Details gefragt.

Wer erhält die Meisterprämie?

Handwerker, die eine Meisterprüfung bestanden haben, erhalten als Zuschuss für die Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Handwerkbetriebes.

Was ist neu?

Die Aufhebung der Frist zwischen Meisterprüfung und Gründung. Jetzt können auch Meister, deren Prüfung schon länger zurückliegt die Prämien beantragen. Nach der alten Richtlinie galt eine Frist von 3 Jahren zwischen der Meisterprüfung und einer Unternehmensgründung bzw. Übernahme. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2021.

Wieviel Geld gibt es?

Die neue Meistergründungsprämie kann bis zu 12.000 Euro betragen. In der Vergangenheit konnten so bis zu 8.700 Euro Zuschuss beantragt werden. Wenn bei Übernahme, Gründung oder Beteiligung ein zusätzlicher Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen wird, können weitere 5.000 Euro fließen (früher 3.300 Euro).

Auch neu: Ein Bonus von 7.000 Euro für Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Frauen im Handwerk.

 
 

Für Sie im Landtag

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