Einzelheiten zum Nachtragshaushalt

Veröffentlicht am 04.05.2021 in Landespolitik

Vor wenigen Tagen konnten wir uns das kaum vorstellen: Das Bundeskabinett beschloss am Dienstag, 4. Mai 2021 Lockerungen für vollständig Geimpfte und Genesene. Schon ab kommenden Sonnabend könnten einige Beschränkungen für Millionen Menschen in Deutschland fallen. Zustimmung von Bundestag und Bundesrat vorausgesetzt. Doch zur Bewältigung der Corona Pandemie und deren Folgen in allen Lebensbereichen gehören auch die Finanzen. Am Dienstag ging es in Potdsam um einen Nachtragshaushalt.

Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag berichtet: Für den Haushalt 2021 hatten wir mit Beschluss im Dezember 2020 zweckgebundene Mittel von 235 Mio. € als Kreditermächtigung ausschließlich für mit der Corona Krise verbundenen Unterstützungsmaßnahmen eingeplant. Diese sind aufgrund der bereits erfolgten Einwilligungen jetzt fast vollständig ausgeschöpft. Somit muss diese Kreditermächtigung im Zuge eines Nachtragshaushaltes erhöht werden.

Die Kostenschätzung des Brandenburger Finanzministerium geht in einer Hochrechnung von einem maximal notwendigen Kreditvolumen von 750 Mio. € aus, d.h. eine Erhöhung um 515 Mio. €. Deshalb hat die Brandenburger Landesregierung heute einen Nachtragshaushalt beschlossen. Hier eine Auswahl.

Für folgende Maßnahmen der Unterstützung hat der Haushaltsauschuss im Jahr 2021 eine Freigabe gegeben.

  • Ein großer Teil der Mittel ist für die Umsetzung der Teststrategie in einer Vielzahl von Bereichen vorgesehen.
  • Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in Einrichtungen der Kinderbetreuung.
  • Ein Zuschuss für Hochschulen zur anteiligen Finanzierung des Semestertickets.
  • Unterstützungen für Kultureinrichtungen und finanzielle Unterstützungen für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Bereits jetzt liegen weitere Anträge in den Bereichen Bildung und Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV) vor. Der Bund wird sicher weitere Hilfsprogramme auf den Weg bringen, die auch ihren Länderanteil erfordern. Deshalb ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich die Kreditermächtigung zu erhöhen.

"Wir sollten es zu schätzen wissen, in Deutschland und Brandenburg zu leben und eine umfangreiche Unterstützung auch im finanziellen Bereich leisten zu können. Viele andere europäische Länder sind dazu allein kaum mehr in der Lage", so Vogelsänger.

Die Situation auf anderen Kontinenten ist teilweise katastrophal. Die Länder werden langfristig auf Hilfe von „reichen Staaten“ angewiesen sein. Zum Beispiel durch Lieferung von Impfstoff und medizinischem Material. Sonst wird unsere (gemeinsame) Welt mit der Corona-Pandemie noch sehr lange zu tun haben.

Für die Beratung des Nachtragshaushaltes ist ein enger Zeitrahmen gesetzt. Die Landesregierung will den Etat während der Landtagssitzung im Mai 2021 einbringen. Nach Beratung im Ausschuss für Haushalt- und Finanzen ist deren Verabschiedung im Landtag vom 16. bis 18.Juni 2021 vorgesehen.

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

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