Strafen für Mischkonsum (Alk&Joint) gefordert

Veröffentlicht am 17.09.2025 in Verkehr

Ein Joint und dazu ein Bier? Und dann ans Steuer? Nach dem Willen der Brandenburger Landesregierung geht das gar nicht! Wer Cannabis geraucht und gleichzeitig Alkohol (Ethanol) getrunken hat, soll künftig nicht mehr Auto fahren dürfen - auch wenn die jeweiligen Grenzwerte unterschritten werden. Sie will mit Bundesratsinitiative am 26. September 2025 einbringen, ein bundesweites Verbot vorschlagen.

Brandenburg setze sich "für eine Null-Toleranz" beim Mischkonsum am Steuer ein, wie er bereits für Fahranfänger gelte, sagte Minister Detlef Tabbert (BSW). Dieser stelle eine besondere Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Jörg Vogelsänger, Präsident der Brandenburger Verkehrswacht begrüßte diesen Schritt.

Bislang ist es (rechtlich) möglich, gleichzeitig geringe Mengen Cannabis und Alkohol unterhalb der jeweiligen Grenzwerte zu konsumieren - und trotzdem Auto zu fahren., hieß es aus dem Brandenburger Verkehrsministerium.

Nach vorläufiger Unfallbilanz wurden im Jahr 2024 insgesamt 120 Verkehrsunfälle unter dem Einfluss von Cannabis registriert – das sind 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt ereigneten sich in Brandenburg im vergangenen Jahr 70.543 Verkehrsunfälle (1.126 unter Alkoholeinfluss).

Nach der eingeschränkten Cannabis-Freigabe zum 1. April 2024 gelten für Autofahrer folgende Grenzwerte: Wer mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr je Milliliter Blut unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Wer zusätzlich Alkohol getrunken hat, muss mit einer höheren Geldstrafe rechnen. (Die Gerichte richten sich nach der THC-Menge (Wirkstoff von Cannabis) im Blut, nicht nach der Anzahl der Joints. Der THC-Gehalt kann bei Dauerkonsumenten für einen längeren Zweitraum über dem Grenzwert liegen. Ein Vergleich mit dem Promillewert von Alkohol im Blut und seinem Abbau (etwa 0,1 Promille/h) ist nicht möglich.
 
 

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