Die SPD-Landtagsfraktion nimmt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. OVG 6 A 13/25) zur Rettungsdienstgebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming zur Kenntnis. Nach der Entscheidung des Gerichts wurde die Satzung für unwirksam erklärt.
Worum geht es?
Der Rettungsdienst Teltow-Fläming hatte seit dem Jahr 2020 die Leerfahrten des Rettungsdienstes auf die Gesamtabrechnung per Satzung aufgeschlagen. Dagegen hatten elf Krankenkassen geklagt. Das OVG Berlin-Brandenburg jetzt: "Es gibt keine gebührenrechtliche Rechtfertigung dafür, in Gebühren Bestandteile für Leistungen zu berücksichtigen, die der Gebührenschuldner weder bestellt noch in Anspruch genommen hat". Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor.
Björn Lüttmann, Vorsitzender der SPD-Fraktion: „Das Urteil hat Auswirkungen weit über Teltow-Fläming hinaus. Bis eine schriftliche Begründung vorliegt, wäre jedoch jede Schlussfolgerung verfrüht. Die SPD-Fraktion wird sich nach Vorliegen der schriftlichen Gründe mit den kommunalen Trägern, den Krankenkassen sowie der Landesregierung über die Folgen des Urteils austauschen. Wir werden das Urteil sorgfältig auswerten und sehr genau prüfen, welche Konsequenzen sich daraus für den Rettungsdienst ergeben.“
Julia Sahi, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion: „Das Rettungswesen ist Teil der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge. Für uns steht fest: Der Rettungsdienst muss verlässlich, flächendeckend und ohne finanzielle Risiken für die Patientinnen und Patienten funktionieren. Er ist kein Ort für Geschäftemacherei. Unsere Landkreise und kreisfreien Städte verdienen ebenfalls Planungssicherheit. Für eine rechtssichere Finanzierung muss der Bund die laufende Notfallreform voranbringen und zügig verabschieden. Wir werden gleichzeitig prüfen, ob auch landesgesetzliche Schritte erforderlich sind.“
„Maßstab bleibt für uns eine rechtssichere Finanzierung des Rettungsdienstes – ohne neue Belastungen für Patientinnen und Patienten und ohne zusätzliche Unsicherheiten für die Kommunen“, so Lüttmann und Sahi.