Härtere Strafen für Kinder? Nicht vorschnell urteilen!

Veröffentlicht am 19.04.2026 in Bundespolitik

Einer bestimmten Art von Menschen - unter anderem auch Politikern - fällt bei Straftaten stereotyp nur eines ein: Gesetze verschärfen, härtere Strafe! Mag das Entsetzen über die Art und Weise eines Verbrechens auch groß sein und die Handlung abscheulich. Unsere Gesetze sind meist hinreichend d.h. sie reichen aus, um eine Tat nach dem StGB vor den Richter und den Geschworenen zu bringen.

Was unsere Mitbürger mit den vorschnellen Urteilen vergessen. Unser Rechtssystem (in Europa) hat sich vor über 200 Jahren dazu entschieden: Nicht Rache, sondern Sühne und Wiedereingliederung in die Gesellschaft sind Grundlage und Sinn der Gesetzgebung und des Strafvollzugs.

Nun zur Sache, die fachlich in den Bundestag gehört, weil es um Bundesgesetze geht: Anlässlich der Debatte um die Herabsenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre (von 14 Jahren) erklärt Tina Fischer, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg:

„Die steigenden Zahlen bei Gewaltdelikten junger Menschen sind ein Problem, für das es Lösungen braucht. Das ist weder zu verharmlosen noch wegzudiskutieren. Allerdings setzt ein starker Rechtsstaat insbesondere bei Kindern und Jugendlichen auf Prävention, Erziehung und Resozialisierung statt auf immer härtere Strafen für immer jüngere Kinder. Eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze ist auch deshalb problematisch, weil sie den Präventionsgedanken schwächt. Im Koalitionsvertrag des Bundes ist stattdessen vereinbart, zunächst eine Studie zu den Ursachen gestiegener Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse sollten abgewartet werden. Bislang gibt es schlicht keine wissenschaftlich fundierte Grundlage für diese Forderung.“

 
 

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