Brandenburg: Bauen muss einfacher werden

Veröffentlicht am 19.05.2026 in Landespolitik

„Wer heutzutage Wohnraum schaffen will, stößt sich allzu oft an Regeln, Nachweisen und Verfahren. Aus einem einfachen Vorhaben wird oft ein langer Aktenlauf. Künftig soll aus einem klar zulässigen Projekt schneller ein Bauprojekt werden. Die Novellierung bringt dafür praxistaugliche Vorschläge zur Projektbeschleunigung und zu kostengünstigerem Bauen.“ Das erklärt Matthias Steinfurth, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg zur Novellierung der Brandenburger Bauordnung.

Ziel der Novelle von den Regierungsparteien SPD und CDU ist: Vorhandene Gebäude besser zu nutzen, Verfahren zu vereinfachen und unnötige Kostentreiber abzubauen. Dazu gehören mehr Genehmigungsfreistellungen, weniger Hürden bei Nutzungsänderungen, der Umbauparagraph sowie geringere Zusatzpflichten bei Dachausbau und Aufstockung. 

Mehr Tempo und Pragmatismus

Die Vorschläge folgen einem einfachen Grundsatz, so der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion: „Wer schneller bauen will, muss dort ansetzen, wo Projekte unnötig stecken bleiben: bei Verfahren, bei der Aktivierung des Bestands und bei kostentreibenden Zusatzpflichten. Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen dafür mehr Klarheit, mehr Tempo, mehr Pragmatismus.“

Dazu Nicole Walter-Mundt, baupolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg: „Wer bauen oder investieren will, erwartet zurecht klare Verfahren, nachvollziehbare Fristen und eine Verwaltung, die als Dienstleister funktioniert. Deshalb führen wir die Genehmigungsfiktion künftig nicht nur im einfachen Verfahren, sondern auch im Vollverfahren ein. Das heißt: Reagiert die Behörde innerhalb der Frist nicht, gilt die Genehmigung grundsätzlich als erteilt.“

Für die Landtagssitzung im Juni planen die Fraktionen den Beschluss. Bereits am 1. Oktober soll der digitale Bauantrag landesweit, ab 1. Januar 2027 sollen die übrigen Vorhaben gelten.

Die wichtigsten Eckpunkte
Die vereinfachte Baugenehmigung soll für weitere Gebäudeklassen gelten, ausgenommen sind Sonderbauten.
Die Pflicht für Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf Dächern wird gestrichen.
Die Deckenhöhe von Aufenthaltsräumen soll von 2,70 Meter auf 2,30 Meter sinken, unter dem Dach auf 2,20 Meter.
Die Schwelle zur Errichtung barrierefreier Wohnungen steigt auf Gebäude mit mehr als vier Wohnungen, bisher mehr als zwei.
Erleichtertes Umbauen und eine neue Nutzung bestehender Gebäude sollen auch für Gewerbebauten gelten, nicht nur für Wohnraum.
Verkaufsstände wie für Spargel oder Erdbeeren müssen nicht neu genehmigt werden.
Die Frist für die Prüfung auf Vollständigkeit eines Bauantrags soll von vier auf drei Wochen gekürzt werden.
Die Pflicht für Bauherren, Autostellplätze bei Neubauten zu schaffen, wird von zwei Stellplätzen von Wohneinheit auf einen Stellplatz geändert.

Bestand geht vor Neubauverordnung

Steinfurth zu bestehenden Gebäuden: „Unsere Vorschläge setzen besonders beim Bestand an. Jede überzogene Zusatzanforderung und jedes verzichtbare Verfahren verteuern am Ende das Wohnen. Ein Gebäude, das schon da ist, muss nicht behandelt werden wie ein vollständiger Neubau. Wer Bestand aktiviert, soll nicht an heutigen Neubauanforderungen scheitern, wenn Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben.“

Die Sprecherin für Bauen und Wohnen der CDU-Fraktion: „Auch bei den Stellplatzregelungen sorgen wir für mehr Augenmaß. Die Kommunen behalten ihr Mitspracherecht bei Stellplätzen und Stellplatzablösen. Gleichzeitig verhindern wir, dass überzogene Vorgaben Investitionen und Wohnungsbau blockieren. Wir streichen die Solardachpflicht für Gewerbe und Unternehmen und führen ab dem 1. Oktober 2026 verpflichtend den digitalen Bauantrag ein. Zudem schaffen wir bei baulichen Anlagen auf Militärgeländen klarere Zuständigkeiten und rechtliche Klarheit.“

 
 

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