Baufortschritt durch weniger Bürokratie

Veröffentlicht am 07.08.2026 in Landespolitik

Die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung senkt Kosten und baut Bürokratie ab. Sie soll das Bauen beschleunigen. So das Ziel. Das gilt vor allem für den Umbau, der Aufstockung und der Umnutzung bestehender Gebäude. Sicherheit, Brandschutz, Standsicherheit und gesunde Wohnverhältnisse bleiben dabei unangetastet. Zum 1. Oktober 2026 können Bauanträge außerdem elektronisch eingereicht werden.

„Wenn bestehende Gebäude sich leichter umbauen, aufstocken oder anders nutzen lassen, schaffen wir zusätzlichen Wohn- und Arbeitsraum, beleben Ortskerne und gehen verantwortungsvoll mit Flächen und Baustoffen um“, so der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger. Einige Bespiele:

  • Bauanträge werden künftig schneller und transparenter bearbeitet. Die Bauaufsichtsbehörden prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb von drei Wochen und melden Mängel frühzeitig. Künftig gilt eine Genehmigungsfiktion: Überschreiten die Behörden bei einem vollständigem Antrag die Fristen, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt.

  • Das so genannte vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird zum Regelfall: Sein Anteil soll von 5 bis 8 auf rund 80 Prozent steigen. Die Freistellungen von Genehmigungen und ein Katalog verfahrensfreier Vorhaben werden ausgeweitet. Kleinere, risikoärmere Vorhaben und bestimmte Nutzungsänderungen kommen künftig mit weniger Verwaltungsaufwand aus. Alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften gelten weiterhin.

  • Bestehende Gebäude werden bei Umbau oder Umnutzung nicht automatisch wie Neubauten behandelt. Das stellt ein neuer Umbauparagraf klar. Abweichungen von einzelnen Anforderungen sind künftig leichter möglich, sofern der Schutzzweck anders erfüllt wird und weder öffentliche Interessen noch Nachbarrechte beeinträchtigt werden.

  • Weitere kostensenkende Änderungen: Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen sinkt auf 2,30 Meter. Die Pflicht für (Auto)-Stellplätze wird auf maximal einen Stellplatz je Wohnung begrenzt. Die Barrierefreiheit wird erst ab mehr als vier Wohneinheiten Pflicht, und die landesrechtliche Pflicht zur Einrichtung von Photovoltaik-Anlagen entfällt.

„Die Reform verbindet schnellere Verfahren mit mehr Eigenverantwortung! Verfahrensfreiheit heißt jedoch nicht Rechtsfreiheit. Bauherren und Planer bleiben für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Die Bauaufsichtsbehörden sollen sich auf Vorhaben und Kandidaten konzentrieren, die eine umfassende Prüfung wirklich brauchen“, so Jörg Vogelsänger.

 
 

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