Führerscheintausch: Wie lange gilt Ihre Pappe noch?

Veröffentlicht am 25.04.2022 in Verkehr

Sie heißen grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Hier die aktuell Betroffenen!

Die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 sind aufgefordert, in der nächsten Zeit einen Termin zum Führerscheinumtausch zu buchen. Sie haben noch bis zum 19.07.2022 Zeit, ihre alten Papierführerscheine zu tauschen. Danach sind die „Pappen“ abgelaufen. Wer erwischt wird, zahlt ein Verwarngeld von 15 Euro. Wäre ärgerlich...

Die Geburtenjahrgänge 1959 bis 1964 sollten sich ebenfalls einen Termin für den Führerscheinumtausch beschaffen. Für diese Jahrgänge gilt der Stichtag 19.01.2023.

Das Straßenverkehrsämter der Landkreise Landkreis Oder-Spree und Märkisch-Oderland bieten über ein Online-Portal Termine für den Umtausch alter Führerscheine an. Fragen Sie auch in ihrem Einwohnermeldeamt nach!

https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Verkehr/Führerschein/

https://www.maerkisch-oderland.de/de/strassenverkehrsamt-od.html

Hintergrund

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Sie gelten dann, wie in vielen anderen Länder auch, nur noch 15 Jahre. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine. Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998) wurde der Tausch nach dem Geburtsjahr des Inhabers festgelegt:

  • vor 1953, Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958, Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964, Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970, Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 bis später, Umtausch bis 19. Januar 2025
 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

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