Ludwig Scheetz: „Wir sind das Volk“

Veröffentlicht am 26.01.2024 in Landespolitik

Fragen an Ludwig Scheetz, Brandenburger Landtagsabgeordneter und parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Ähnlichkeiten mit einer Debatte im Brandenburger Landtag in der Woche vom 24. - 26. Januar 2024 sind nicht zufällig. (Redaktion: Hajo Guhl)

Frage: Nachdem das geheime Treffen von Neo-Nazis in der ehemaligen Adlon Villa , heute Gästehaus am Lehnitzsee, aufflog, wurden Details aus deren Weltbild einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Ein Begriff heißt Remigration. Was versteht die Nazi-Szene darunter?

Ludwig Scheetz: Sie greifen den Begriff „Remigration“ auf, verwenden ihn aber in einem verfälschenden Zusammenhang. Dieser erlangte somit den zweifelhaften Ruhm „Unwort des Jahres 2023“. Remigration heißt schlicht „Zurück-Wanderung“ und wird in den Sozialwissenschaften auch so verwandt. In der Szene der Neo-Nazis steht er allerdings für die Forderung nach einer massenhaften Ausweisung von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie verwenden den Begriff „Remigration“ als verschleiernden Begriff für Deportation. Das ist das, was hier auch gemeint ist. Das ist notwendig auch so zu benennen!

Frage: Ausreisepflichtige Ausländer sollen schneller abgeschoben werden. Die Forderung wird von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützt. Wird in Deutschland zu wenig abgeschoben?

Ludwig Scheetz: Die Brandenburger Landesregierung ist zuletzt von der AfD aufgefordert worden, sämtliche vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer konsequent abzuschieben. Das ist Gesetzeslage! Nach einem abgeschlossenen Verfahren ist die Abschiebung für Menschen ohne Aufenthaltstitel gesetzlich geregelt. Dazu braucht es weder einen Antrag noch eine Aufforderung!

Frage: Unter anderem von der Brandenburger AfD wird vorgeschlagen, eine Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz zu nutzen, um auch deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund abzuschieben?

Ludwig Scheetz: Die AfD möchte Menschen mit deutschem Pass mithilfe des §35 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ausbürgern, damit diese anschließend abgeschoben werden können. Die Behauptung der AfD, der Anteil der unter § 35 StAG fallenden Ausländer, die mit falscher Identität eingebürgert worden sind, sei sehr hoch, ist schlichtweg falsch.
Eingebürgert werden kann, dessen Identität einwandfrei geklärt werden kann. Ganz deutlich: Gemäß geltender, ständiger Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. September 2011), ist die geklärte Identität eine unverzichtbare Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Frage: Gelingt die illegale Einbürgerung dennoch….

Ludwig Scheetz: Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es ist daher zu prüfen, ob besondere Gründe auf Seiten der betroffenen Person vorliegen, die im Rahmen der Interessenabwägung ausnahmsweise ein Abweichen von der Regel rechtfertigen. Konkret: Wer aus seinem Land fliehen muss hat meist gute Gründe. Und er muss auf seiner Flucht den Pfad der Legalität verlassen. Dann hat er unter Umständen Schwierigkeiten, seine Identität zu beweisen.

Frage: Das hört sich nach ganz speziellen Fällen an, die Behörden einzeln entscheiden müssen. Der rechten Szene geht es aber um die „Remigration“ von Massen. Schließlich leben in Deutschland inzwischen über 23,8 Millionen Bürger mit Migrationshintergrund, 12,2 Millionen davon besitzen einen deutschen Pass, sind also Deutsche.

Ludwig Scheetz: Da trafen sich im November 2023 Rechtsextreme – darunter der Österreicher Martin Sellner, Leitfigur der rechtsradikalen identitären Bewegung – sowie Unternehmer und AfD-Politiker. Sellner forderte: Auch deutsche Staatsbürger müsste man aus der Bundesrepublik ausweisen, falls diese nicht ausreichend „assimiliert“ seien.

Diese größenwahnsinnige Phantasterei hat zu einem Aufschrei der Vernunft geführt. Bis jetzt sind dem über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland gefolgt. Das sollte uns allen Demokraten Mut machen. Auch wenn Rechte die Parole „Wir sind das Volk“ für sich usurpiert haben. Sie sind es nicht! Wir sind das Volk.

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

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Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
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