Streit mit Bund: Schleusen auf für Brandenburgs Freizeitkapitäne!

Veröffentlicht am 14.03.2019 in Landespolitik

Sie gehörten einst zum Rückgrat der preußischen Infrastruktur: Die Kanäle und Schleusen in der Mark Brandenburg. Wie die Landstraßen des Alten Fritz sind sie für heutige Fahrzeuge nicht mehr geeignet. Für den Freizeitkapitän sind die alten Wasserstraßen des Landes ein willkommenes Betätigungsfeld. Es gilt also diesen Freizeitfaktor zu pflegen. Die Kanäle sind allerdings im Bundesbesitz (siehe Streit um Öffnungszeiten der Schleusen), also ist dieser auch für die Sanierung der teilweise 150 Jahre alten Technik zuständig.

Der Landtag hat deshalb über Maßnahmen zur „Stärkung des Wassertourismus“ beraten. Beschlossen wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen, der vom Bund ein umfassendes Sanierungsprogramm für die Schleusen an den überwiegend touristisch genutzten Bundeswasserstraßen fordert. „Der Verkehr dort darf wegen maroder Bausubstanz nicht zum Stillstand kommen“, erklärt die freitzeitpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Barbara Hackenschmidt.

Die Brandenburger Koalition aus Sozialdemokraten und Linken sieht den Bund in der Pflicht, in dessen Eigentum sich die Wasserstraßen und Schleusen befinden. Der Streit mit dem Bundesverkehrsministerium um verlängerte Öffnungszeiten der Schleusen in der Saison schwelt schon seit Jahren. Der Bund müsse auch für die Instandhaltung dieser für Brandenburg außerordentlich wichtigen wassertouristischen Infrastruktur sorgen. Außerdem sollten die Unternehmen, die unmittelbar von der Schließung der vom Bund betriebenen Schleusen im Land Brandenburg betroffen sind, finanzielle Unterstützung erhalten. Hackenschmidt: „Der Wassertourismus stellt für Brandenburg einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, der auf keinen Fall vernachlässigt werden darf. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass der Investitionsstau an vielen Schleusen möglichst schnell behoben wird.“

 
 

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