
Mit der brennenden Zigarette auf dem Waldspaziergang? Die glimmende Kippe aus dem geöffneten Autofenster schnippen? Den Holzkohle-Grill für die leckeren Bratwürste in diesen Tagen im Garten entfachen?
Auch wenn die große Hitze in der zweiten August-Hälfte beendet scheint; Es gibt immer Möglichkeiten, seine Umgebung bei dieser anhaltenden Trockenheit zu verwüsten. Auch wenn in Brandenburg zur Zeit nicht mehr Waldbrandstufe V gilt. (Symbolfoto Gu/ChatGPT)
Es besteht also: Höchste Gefahr
Sehr trockene Bedingungen. Waldbrände können leicht entstehen und sich schnell ausbreiten.
Die Verbote / Einschränkungen:
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Offenes Feuer im Wald strikt verboten
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Grillen im oder am Wald untersagt
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Rauchverbot im Wald
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Waldbetreten kann regional eingeschränkt sein
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Nutzung von Maschinen mit Funkenflug vermeiden
„Momentan haben einige Landkreise in Brandenburg die höchste Waldbrandwarnstufe erreicht. Dies ist ein Beispiel dafür, wie sehr die Anforderungen an Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz in unserem Land steigen“, erklärte Uwe Adler, Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg vor einigen Tagen. „Mit der Aktualisierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes legen wir die rechtlichen Grundlagen fest, dass Feuerwehr und Katastrophenschutz auch in Zukunft leistungsfähig sind“. Es geht dabei u.a. um: Einsatz neuer Technologien wie Drohnen und die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) mit den Betriebsfeuerwehren.