Wann kommt ein AfD-Verbot?
Sollen wir uns mit dem Durchmarsch der AfD in die Regierungsverantwortung abfinden? Die Erfolge der Truppe um Höcke, Weidel und Chrupalla lassen in den Umfragen nichts Gutes ahnen. Dennoch, es gibt auch Lichtblicke für die Demokratie! Zwei neue Anläufe zum Verbot der AfD. Von Hajo Guhl
Lassen Sie uns alle gemeinsam für eine fortbestehende Demokratie in Freiheit einstehen und immerfort darauf aufmerksam zu machen. Es sollte nicht noch einmal der Satz zu hören sein: Das haben wir so nicht gesehen und wir konnten ja nichts machen.
Hintergrund-Informationen
Der Berliner Anwalt Ulrich Schellenberg (Präsident des Deutschen Anwaltsverein von 2015 bis 2019) wird ab dem 28. Juni 2026 mit ehemaligen Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts, Fachleuten aus Recht, Politik, Wissenschaft und Journalismus in seinen Podcast „AfD vor Gericht“ vom aktuellen Stand eines möglichen Parteienverbots berichten. „Wir dürfen nicht die Augen verschließen, wie es die Politik am Ende der Weimarer Republik getan hat. Die Parallelen sind erschreckend!“ Zehn Folgen sind geplant.
https://afdvorgericht.de/
Neuer Anlauf zur Prüfung
„Alle reden drüber – wir wollen es wissen! Gutachten zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD“. Unter diesem Motto wird die Gesellschaft für Freiheitsrechte am Donnerstag 25.Juni 2026 um 10:00 Uhr einen neuen Vorstoß in Richtung AfD-Verbot vorstellen. Die Begründung: „Viele in der AfD stellen die Garantie von Menschenwürde und Grundrechten in Frage. Ihre Rhetorik ist oft rassistisch, muslimfeindlich und gefährdet Menschen – weil aus Worten Taten werden. Was weniger klar ist: Das Grundgesetz sieht – zur Verteidigung der Demokratie – explizit die Möglichkeit eines Parteiverbots vor. Die Voraussetzungen dafür sind aus gutem Grund extrem hoch. Erfüllt die AfD diese Voraussetzungen? Das prüfen wir aktuell in einem Gutachten“.
https://freiheitsrechte.org/themen/starke-grundrechte-fuer-eine-lebendige-demokratie/afd-gutachten
Die AfD darf beobachtet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 16.Juni 2026 einen Antrag auf Berufung zu einer Klage der AfD auf Einstellung der Beobachtung durch den Bayerischen Verfassungsschutz endgültig abgewiesen (Aktenzeichen VGH: 10 ZB 24.2079).
„Die AfD sei als Gesamtpartei zu beobachten, weil Erkenntnisse vorlägen, wonach teilweise in der Gesamtpartei namentlich ein mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde unvereinbarer ethnisch-völkischer Volksbegriff vertreten werde und eine islamfeindliche und antisemitische Tendenz bestehe, die zur Annahme berechtigte, teilweise würden wesentliche Elemente der verfassungsmäßigen Ordnung in unzulässiger Weise infrage gestellt.“
Parteien-Verbot – wie funktioniert das?
In Deutschland darf eine Partei nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verboten werden (GG Art. 21 Abs. 2, (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig). Zuständig für das Urteil ist das Bundesverfassungsgericht! Es muss nachweisen, dass eine Partei gegen das Grundgesetz verstößt und die Demokratie tatsächlich bedroht. Außerdem muss es wahrscheinlich sein, dass die Partei mit ihren Aktionen Erfolg hat. Bisher hat das oberste Gericht in der Bundesrepublik zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine Nachfolgeorganisation der nationalsozialistischen Partei (NSDAP), und im Jahre 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbot der rechtsgerichteten Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) hat im Jahre 2017 das Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Ein Grund: Wegen Bedeutungslosigkeit der Partei.
Antragsberechtigt sind nach § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:
200 Juristen hatten unterschrieben
Bereits im Juni 2023 hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einem 70-seitigen Gutachten gezeigt, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot gegen die AfD vorliegen. Im November 2024 haben 17 der renommiertesten Verfassungsrechtler:innen des Landes in einer Stellungnahme an den Bundestag diesen Befund bekräftigt und dargelegt, warum eine weitere Verschleppung der Antragstellung verfassungsrechtspolitisch unverantwortlich ist. Dieser Einschätzung schlossen sich über 200 Juristen an.