„Wir stehen für einen starken, solidarischen Sozialstaat, der Sicherheit gibt und gleiche Chancen für alle schafft – unabhängig von Herkunft oder Einkommen.“ So heißt es aus dem Willy-Brandt-Haus zum Thema Gesundheitsreform. Tim Klüssendorf, Generalsekretär der SPD, weiter: „Unsere Politik orientiert sich am Prinzip der sozialen Gerechtigkeit: Wer mehr hat, trägt mehr bei, damit niemand zurückgelassen wird.“
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sei für die SPD ein zentrales Element dieser Solidarität, weil sie allen Menschen eine verlässliche und bezahlbare medizinische Versorgung garantiere. „Wir setzen uns dafür ein, sie gerecht zu finanzieren – langfristig, indem alle Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. So sichern wir eine gute Gesundheitsversorgung und den sozialen Zusammenhalt auch in Zukunft“.
Ziel der SPD bei der aktuellen Gesundheitsreform sei die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so vor zusätzlichen Belastungen zu schützen. Klüssendorf: „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir den Rahmen für eine gerechtere Reform erkämpft.“
Die Punkte der Gesundheitsreform
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Verbesserung der Balance zwischen Versicherten, Beschäftigten und Leistungserbringern. Allein durch den Verhandlungserfolg werden Versicherte und Beschäftigte bis 2030 um ca. 16,4 Mrd. Euro weniger belastet als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen.
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Das Krankengeld bleibt in voller Höhe erhalten – auch ohne zeitliche Begrenzung. Damit schützen wir die Absicherung im Krankheitsfall.
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Mit der Einführung einer Zuckerabgabe wird der Zuckergehalt in Softdrinks verringert. Dies fördert eine gesunde Lebensführung, entlastet das Gesundheitssystem in Zukunft und generiert zudem Einnahmen, die der gesetzlichen Krankenversicherung zugeführt werden. Zusammen mit einem zusätzlichen Bundeszuschuss, der einen Einstieg in die Mehrfinanzierung der Kosten der Grundsicherung beinhaltet, stabilisiert die Zuckerabgabe das System der GKV somit mit 4,75 Mrd. Euro.
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Wir haben uns dafür eingesetzt, die kostenfreie Mitversicherung für Ehegatten sozial weiterzuentwickeln. Geschützt sind Familien mit Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, Kindern mit Behinderungen, zu pflegenden Angehörigen sowie nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Ehepartner, die nicht in diese Kategorien fallen, zahlen zukünftig einen Beitragszuschlag in Höhe von statisch 2,5 % des Sozialversicherungsbruttos des Partners.
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Wir stärken die Solidarität in der GKV und erweitern die Basis derjenigen, die einzahlen. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze droht die Abwanderung höherer Einkommen in die private Krankenversicherung. Daher wird die Versichertenpflichtgrenze erhöht, um mehr Menschen in der GKV als Pflichtversicherte zu halten. Dies betrifft gut 100.000 Versicherte. Die Flucht aus der Solidarität wird damit verhindert.
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Der Herstellerrabatt im Pharmabereich steigt mit den Ausgaben für Arzneimittel und erhält zudem einen Standortfaktor. Auf diese Weise leistet die Pharmaindustrie ihren fairen Beitrag, während der deutsche Standort gleichzeitig geschützt wird.