Eltern zahlen für das letzte Kita-Jahr keine Gebühren!

Veröffentlicht am 29.07.2018 in Familie

Der Anfang ist gemacht. Auf dem Wege zur kostenfreien Kita entfallen für Kinder vor der Einschulung die Gebühren. Elisabeth Alter und Jörg Vogelsänger (beide MdL) erläutern die wichtigsten Punkte der neuen Regelung für Kita-Kinder und das Warum!

Was ändert sich?

Ab dem 1. August 2018 müssen Eltern für Kita-Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung keine Beiträge mehr zahlen.

Muss ich einen Antrag stellen?

Nein. Die Änderung tritt automatisch in Kraft. Die Eltern müssen nichts tun.

Warum das letzte Kita-Jahr?

Im letzten Jahr vor der Einschulung besuchen 97 Prozent aller Kinder eine Kita. Bei den jüngeren Kindern sind es weniger. So profitieren mehr Familien von dem Schritt in die Beitragsfreiheit.

Wenn ein Kind zurückgestellt wird …

Kinder, die vor dem Schuleintritt zurückgestellt werden und ein weiteres Jahr die Kita besuchen, sind ebenso von den Gebühren befreit.

Und bei früherer Einschulung?

Bei früherer Einschuldung erwerben die Eltern einen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge für das letzte Kita-Jahr. Die beantragen sie bei ihrem Kita-Träger.

Haben die Kitas dann weniger Geld?

Nein. Die Kitas bekommen für wegfallende Elternbeiträge die volle Erstattung vom Land Brandenburg.Was ist mit der Qualität der Kita?

Was ist mit der Qualität der Kita?

Qualität und Beitragsfreiheit sind zwei Seiten einer Medaille. Neben dem beitragsfeien Kita-Jahr kommt auch eine Verbesserung des Personalschlüssels. Dadurch werden Kita-Gruppen kleiner und Fachkräfte haben mehr Zeit für jedes Kind.

Wird die Kita insgesamt kostenfrei?

Ja, das ist unser Ziel. Der jetzt beschlossene Schritt kostet 46 Millionen Euro jährlich. Die SPD Brandenburg will weitere Schritte zur völligen Kostenfreiheit der Kitas in Brandenburg gehen.

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

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