Urlaubsgeld für Familien mit niedrigem Einkommen

Veröffentlicht am 24.04.2019 in Familie

Auch in diesem Jahr erhalten Familien mit niedrigem Einkommen oder besonderen Belastungen wieder Unterstützung des Landes Brandenburg für einen gemeinsamen Urlaub. Sie helfen vor allem Alleinerziehenden und kinderreichen Familien, die sich sonst das Verreisen nicht leisten könnten. Die Ferienzuschüsse gibt es seit mehr als 20 Jahren. Im Jahr 2018 kamen in Brandenburg mehr als 1.500 Familien in den Genuss der Ferienzuschüsse.

In diesem Jahr steht mit 380.000 Euro deutlich mehr Geld als in den Vorjahren zur Verfügung. „Auch in unserer Region gibt es Familien, die sich auf diese Weise einen Urlaubswunsch erfüllen können“, berichtet der SPD-Abgeordnete Jörg Vogelsänger. „Für Kinder ist es wichtig, gemeinsam mit Geschwistern, Eltern oder Großeltern Neues zu erleben und sich zu erholen.“

So viel Urlaubsgeld gibt es

Für jeden Ferientag und jedes mitreisende Familienmitglied gibt es acht Euro. Auch Großeltern, die mit ihren Enkeln verreisen möchten, können einen Antrag stellen. Der Urlaub kann in Ferienstätten für Familien sowie in anderen geeigneten und angemessenen Unterkünften in ganz Deutschland oder im Ausland verbracht werden; Reisen zu Verwandten oder Bekannten sind hingegen nicht förderfähig.

Rechtzeitig Antrag stellen

„Interessierte Familien sollten ihren Antrag mindestens acht Wochen vor Reiseantritt stellen“, fügt Vogelsänger hinzu. Gefördert werden können Urlaubsreisen von fünf bis 14 Tagen Dauer, in Ausnahmefällen sind Abweichungen hiervon möglich.

Antragsformulare gibt es im Internet unter

https://lasv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.275998.de#_blank

oder direkt beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV),

Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus,

Mailanschrift: familienferien@lasv.brandenburg.de

 
 

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