171 – 100 – 70 Jahre: Tradition der Deutschen Verfassungen

Veröffentlicht am 10.05.2019 in Allgemein

Ehe die unseligen Debatten um das deutsche Grundgesetz des Jahres 1949 und dem Einigungsvertrag des Jahres 1990 übers Land schwappen, ein paar Anmerkungen. Im jetzt geeinten Deutschland (immerhin schon 30 Jahre) leben wir mit einer Verfassung, deren Wurzeln deutlich älter sind als wir wahrnehmen oder wahr haben wollen. Die älteste Version ist bereits 171 Jahre alt. Alles was von „Deutschen Gründungsvätern“ in den Jahren 1919 und dann 1949 formuliert wurde, basiert auf dem Papier der Frankfurter Paulskirche von 1848. Demokratie in Deutschland ist also deutlich älter als gedacht und gefühlt. Ein kurzer Überblick lohnt. (Von Hajo Guhl)

Verfassung der Frankfurter Paulskirche

"Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes.“ So hieß die Verfassung, die sich die Frankfurter Nationalversammlung am 21. Dezember im Jahre 1848 gab. Ein Deutsches Reich sollte entstehen. Diese Grundrechte wiederum basierten übrigens auf der Verfassung der französischen Revolution. Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte (wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit etc.) sowie die Abschaffung der Todesstrafe. Die Restauration gewann jedoch. Die Reichseinigung unter der Führung von Preußen und Reichskanzler Otto von Bismarck kannte nur noch den nationalen Aspekt und die „kleindeutsche Lösung“. Im Jahre 1919 griffen die Gründungsväter der Weimarer Verfassung die Ideen von 1848 wieder auf.

Weimarer Verfassung

Am 19. Januar 1919 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt. Frauen erhielten sowohl das aktive als auch passive Wahlrecht. Es galt das Verhältniswahlrecht. Die SPD wurde stärkste Fraktion und bildete mit dem Zentrum und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die so genannte Weimarer Koalition.

Am 6. Februar 1919 trat die Nationalversammlung in Weimar zusammen. In Berlin gefährdeten Unruhen die Unabhängigkeit und Sicherheit der Abgeordneten. Die Wahl Weimars, Goethes geistige Heimat, sollte ein Zeichen für die Anknüpfung an die Humanitätsideale der Weimarer Klassik setzen, hatte aber vor allem militärische Gründe.

Grundgesetz der Bundesrepublik

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 verkündet. Wieder erfolgte der Rückgriff auf die Frankfurter Grundideen. Allerdings sollten die „Schwächen“ der Weimarer Verfassung vermieden werden. Dazu gehörte die Fünf-Prozent-Klausel und die Kombination von Direktmandaten und Listenwahlen. Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler in der jungen Hauptstadt Bonn, hatte seine westdeutsche Republik ohne preußischen Einfluss.

Verfassung der DDR

Wenige Monate nach dem Inkrafttreten des (westdeutschen) Grundgesetzes hoben SED und Blockparteien unter Aufsicht der sowjetischen Kommandantur am 7. Oktober 1949 die DDR aus der Taufe: Auch die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik griff auf das Frankfurter Fundament zurück. Ihr Lebenszeit war kurz. Während ihres vierzigjährigen Bestehens hatte die DDR drei verschiedene Verfassungen.

Nach Artikel 1 der DDR-Verfassung von 1949 war "Deutschland eine unteilbare demokratische Republik". Noch! Die Bürgerrechte und die demokratische Ordnung des Staatswesens - ebenfalls in der Verfassung beschrieben - konnten von Bürgern nicht eingeklagt werden. (Die erste DDR-Verfassung basierte auf Anweisungen der sowjetischen Militäradministration. Vor allem die Macht der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im „ersten sozialistischen Staat auf deutschem Boden“ sollte gefestigt werden.)

 
 

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