Corona-Bonus für Brandenburger Bafög-Studenten

Veröffentlicht am 14.07.2020 in Bildung

Das Sommersemester 2020 wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Bafög-Studenten im Land dürfen ein Semester länger studieren, ohne dass sie deswegen finanzielle Nachteile befürchten müssten.

Studentinnen und Studenten dürfen ein Halbjahr dranhängen. Die Koalition wollen das Brandenburgische Hochschulgesetz kurzfristig ändern. Das teilten SPD, CDU und Grüne am Dienstagmorgen in Potsdam mit. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Brandenburg, Katja Poschmann, erklärt dazu:

„Mit dieser Entscheidung erhalten Studierende die Rechtssicherheit, die sie für den weiteren Studienverlauf benötigen. Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit für alle Brandenburger Studierenden schaffen wir eine unbürokratische Lösung, die mehr Sicherheit gibt.“

Die Bafög-Förderung ist je nach Fach an eine Regelstudienzeit geknüpft. „Damit eine unverschuldete Verlängerung des Studiums keine Auswirkungen auf die Regelstudienzeit und die damit verbundenen sozialen Leistungen und weitere Unterstützungen hat, werden die Koalitionsfraktionen die individuelle Regelstudienzeit für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 in Brandenburg immatrikuliert waren, um ein Semester verlängern.“ So die Begründung zum Corona-Bonus.

 
 

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