Brandenburg: Quarantäne für Reisende bis März

Veröffentlicht am 04.02.2021 in Gesundheit

In Brandenburg gelten jetzt verschärfte Regeln für Einreisende und Rückkehrende aus hoher Inzidenz und Staaten mit Mutationen des Coronavirus (Virusvarianten). Das hat die Landesregierung am Donnerstag beschlossen. Die Verordnung gilt für vier Wochen und ist bis 04. März 2021 gültig.

Wie sollte ich mich generell verhalten?

Möglichst viele Menschen sollten sich in den nächsten Monaten impfen lassen. Nur eine Herdenimmunität bietet hinreichend Schutz von Massenerkrankungen. Bis ausreichend Menschen geimpft sind, gilt: Verzichten Sie auf unnötige Reisen! Wer jetzt Virus-Mutationen einschleppt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit. Die nächste Pandemie folgt auf dem Fuß.

Wo kann ich mich über Staaten mit Risiko informieren?

Die Bundesregierung veröffentlicht den Status von Ländern:  Informationen zu Einreise­beschränkungen und Quarantäne­bestimmungen in Deutschland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de).

Was ist bei der Einreise zu beachten?

Alle Einreisenden aus Staaten mit Hoch-Risiko, Virusvarianten, hoher Inzidenz müssen zwingend einen negativen Coronatest vorweisen. Er darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen.

Für Einreisende aus Hochinzidenzländern werden noch Detailregelungen getroffen und gesondert bekannt gegeben. Einreisende aus „normalen“ Risikogebieten können ohne Test einreisen, sind jedoch verpflichtet, sich binnen 48 Stunden nach ihrer Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen.

Wer muss in Quarantäne?

Gleichgültig aus welchem Risikogebiet eine Einreise erfolgt, gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht. Ab dem fünften Tag besteht die Möglichkeit der Freitestung durch ein negatives Testergebnis. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind für alle Durchreisende und Personen, die sich weniger als 72 Stunden in Brandenburg aufhalten, wenn sie für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems benötigt werden oder Beschäftigte im Waren- und Personenverkehr sind.

Was ist bei der Quarantäne weiter zu beachten?

Auch wer Brandenburgs Nachbarland Polen besucht hat muss in Quarantäne. Das gilt auch für den kleinen Grenzverkehr. Ausnahmen bestehen je nach Risikoeinstufung z. B. für berufsbedingte Grenzpendler oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Verstöße gegen die Regeln können mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wenn die Einreise aus einem „normalen“ Risiko-Gebiet erfolgt, gelten weitere Ausnahmen zum Beispiel für Berufspendler, für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Arztbesuche sowie für Besuche von Verwandten ersten Grades oder Lebenspartnern. Der „kleine Grenzverkehr“ etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bleibt bestehen, ist aber ab sofort in der Einreiseverordnung des Bundes geregelt.

 
 

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