Corona: Locker in die neue Freiheit?

Veröffentlicht am 25.05.2021 in Landespolitik

Das Brandenburger Kabinett hat heute eine weiteren Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die Einzelheiten:

Die allgemeinen Hygienevorschriften (AHA+A) bleiben bestehen, ebenso eine Testpflicht für einige Öffnungen im Innenbereich. Die Kontaktnachverfolgung wird in Details noch überarbeitet. Die Öffnungen, grundsätzlich unterhalb der 100-er Bundesnotbremse gelten. Ausnahme ist der Schulbereich mit der 50-er Grenze,

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Gehen die Zahlen runter, geht es aufwärts. Klare Perspektiven sind für uns alle notwendig. Deshalb haben wir heute den Rahmen für weitere Öffnungen unter anderem in Tourismus, Kultur und Sport festgelegt. Damit sich alle Betroffenen gut vorbereiten können, werden die vorgesehenen Inhalte schon heute kommuniziert.“

Unter Vorbehalt der Kabinettsentscheidung am kommenden Dienstag gelten folgende Regelungen:

Ab Donnerstag, 3. Juni:

  • Einzelhandel ist wieder ohne Terminbuchung zugelassen
  • Kontaktsport im Freien ist ohne Personenbeschränkung erlaubt (bisher Begrenzung auf 10);
  • (Hinweis: kontaktfreier Sport innen – z. B. Fitnessstudios – ist durch die bisherige Verordnung bereits ab 1. Juni erlaubt)
  • Freibäder öffnen
  • Schulsport wird wieder uneingeschränkt möglich und Schulschwimmen kann wieder in vollen Zügen starten
  • Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in Innenräumen mit bis zu 200 Gästen erlaubt
  • Kino, Theater, Konzerte unter noch festzulegenden Hygieneauflagen
  • Innengastronomie wieder möglich mit bis zu zwei Haushalten an einem Tisch
  • touristische Angebote wie Schiffstouren können Innengastronomie nutzen
  • Gemeinschaftseinrichtungen auf Campingplätzen können geöffnet werden
  • Kontaktsport ist in Räumen bis 30 Personen zugelassen
  • Indoorspielplätze dürfen öffnen
  • keine Personengrenzen bei sonstigen Bildungs-, Fort-, Weiterbildungseinrichtungen
  • private Feiern sind mit einer noch festzulegenden Personenobergrenze erlaubt

Ab Freitag, 11. Juni:

  • Hotels und Pensionen können öffnen (keine Auslastungseinschränkung); der Umfang der Nutzung von Wellnessbereichen, Dampfbädern etc. ist noch im Einzelnen festzulegen
  • Thermen, Solarien, Schwimmhallen und Spaßbäder können wieder Gäste empfangen; das gilt damit z. B. auch für Tropical Island
  • Messen, Jahrmärkte etc. können wieder veranstaltet werden

Regeln für den Schulbetrieb

Voraussetzung für den vollständigen Präsenzunterricht ab 31. Mai beziehungsweise 7. Juni: Die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen liegt unter 50.

Der Umstieg vom Wechsel- zum Präsenzunterricht erfolgt nach entsprechender Veröffentlichung durch die betreffenden Landkreise bzw. kreisfreien Städte zum darauffolgenden Montag. Damit werden auch die Horte an den Grundschulen wieder geöffnet (einschließlich Betreuung in den Sommerferien).

Ist ein Präsenzunterricht gestartet, so bleibt dieser bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen.

Die Öffnung der Kitas ist an keine zusätzliche Inzidenzgrenze gebunden. (Details zu den Regelungen zu Kita, Hort und Schule werden in einer Pressemitteilung des MBJS kommuniziert).

Wo liegen die Inzidenzwerte?

Nach heutigem Stand würde die Inzidenz Regelung (50-er Grenze) für die Landkreise Barnim, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmerk sowie Prignitz und die kreisfreien Stadt Potsdam gelten. Zum Vergleich Landkreis Oder Spree. Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung ist davon auszugehen, dass in weiteren Kreisen / Städten der Präsenzunterricht möglich sein wird.

Seit mehreren Wochen (16. April) sinken die Inzidenzwerte in Deutschland. Damals lag die Zahl bei 145,4. Letzten Dienstag (18. Mai) waren es 60,4. Heute (25.Mai) sind es 44. Brandenburg hat damit einen der niedrigsten Werte bundesweit (Durchschnitt: 58,4; Rang 5 nach Schlewsig Holstein, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg Vorpommern und Niedersachsen.)

 
 

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