B1/B5: Wie steht es um den Radweg?

Veröffentlicht am 07.07.2021 in Verkehr

Jörg Vogelsänger fragte die Landesregierung:

Die Bundesstraße 1/5 gehört zu den meist befahrenen Straßen östlich der Metropole Berlin. Zu gefährlich für Radfahrer und damit zu Recht für diese gesperrt, meint der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger. Doch für einen Radweg entlang Bundesstraße zwischen der Rennbahngemeinde Hoppegarten und Fredersdorf/Vogelsdorf gibt es bereits eine so genannte Planfeststellung. Der Abgeordnete hakte bei der Landesregierung nach.

„Unmittelbar südlich der B1/B5 befindet sich der Hoppegartener Ortsteil Münchehofe mit über 600 Einwohnern und ohne Einkaufgelegenheit. Eine solche wurde erst vor kurzem nördlich der B1/5 am Ortseingang Neuenhagen geschaffen. Die Rennbahngemeinde Hoppegarten baut dieses Jahr einen Straßen begleitenden Radweg von Münchehofe zur B1/B5. Von diesem Knotenpunkt zum Supermarkt fehlen weniger als 1000 Meter Radweg an der B1/B5. Besteht eine Möglichkeit, diesen Teilabschnitt des Radweges an der B1/B5 zuerst zu realisieren?

Antwort des Ministers für Infrastruktur und Landesplanung auf die Kleine Anfrage!

Nach Abwägung aller zu beachtenden Interessen besteht keine Möglichkeit, diesen Teilabschnitt des Radweges an der B1/B5 vorzeitig zu realisieren. Eine Herauslösung dieses Abschnittes und die Splittung der Planungen hätte eine deutliche Verzögerung für die Umsetzung des gesamten Abschnittes zwischen Hoppegarten und Fredersdorf/Vogelsdorf zur Folge. Der Bau des Teilabschnittes könne nach Erlangung des Baurechts allerdings zuerst erfolgen.

Planung und Hintergrund

Für den Geh-/Radweg entlang der B 1 von Fredersdorf-Vogelsdorf bis Dahlwitz Hoppegarten wurde beim Landesamt für Bauen und Verkehr der Antrag auf Planfeststellung gestellt. Der Abschnitt vom Knotenpunkt (KP) B 1/Niederheidenstraße bis KP 1/Münchehofer Straße ist Bestandteil des gesamten Geh-/ Radweges an der B 1.

Nach Einschätzung des Landesbetriebs Straßenwesens sein ein zeitlicher Gewinn für die Umsetzung des Teilabschnitts nicht genau ermittelbar. „Es ist nicht zweifelsfrei erkennbar, dass die Herauslösung dieses Abschnittes zu einer schnelleren Erlangung des Baurechts führen würde, da ggf. dafür auch ein Planfeststellungsverfahren notwendig ist“, so das Infrastrukturministerium.

Jörg Vogelsänger bleibt dran!

 
 

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