Corona-Spaziergänge sind unangemeldete Versammlungen!

Veröffentlicht am 06.01.2022 in Landespolitik

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Brandenburg Tina Fischer und das Mitglied des Rechtsausschusses im Brandenburger Landtag, Erik Stohn, erklären zur Diskussion um die Corona-Proteste:

Tina Fischer: „Die Corona-Spaziergänge sind unangemeldete Versammlungen. Dabei missbrauchen vermeintliche „Spaziergänger“ ihr Recht auf Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit und lassen völlig außer Acht, dass die Wahrnehmung von Grundrechten auch gewisse Pflichten mit sich bringt. Versammlungen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden, um Demonstrierende zu schützen. Die freie Meinungsäußerung endet dort, wo sie die Grundrechte anderer Menschen einschränkt.
Wer seinen Protest ausdrücken will, kann dies tun und muss dabei nicht auf „Spaziergänge“ zurückgreifen, bei denen Reichsbürger oder die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ mitlaufen.“

Erik Stohn: „Im Innenausschuss des Landtages wurde bekannt, dass neben vielen friedlichen Verläufen der Demonstrationen schon 209 Strafanzeigen, 488 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gestellt und über 420 Platzverweise im Rahmen des aktuellen Versammlungsgeschehens ausgesprochen wurden.
Wer die unangemeldeten Zusammenkünfte nutzt, um aus Ihnen heraus Straftaten zu begehen, muss auch die schnelle Härte des Gesetzes erfahren. Übergriffe etwa auf Polizisten sollten im sogenannten beschleunigten Verfahren (nach Paragraph 417 StPO) zügig abgeurteilt werden. Dies wird auch in anderen Bundesländern so gehandhabt, damit die Strafe zügig folgt.“

 
 

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