Frankfurter Urteil: Wasser für Menschen hat Vorrang!

Veröffentlicht am 06.03.2022 in Landespolitik

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Bewilligung für die Wasserentnahme von insgesamt 3,57 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr im Wasserwerk Eggersdorf für „rechtwidrig“ und nicht „vollziehbar“ erklärt. Dazu Jörg Vogelsänger, Mitglied des Landtages Brandenburg.

Damit haben wir mehr als dringenden Handlungsbedarf. Die Begründung des Richters: Das Landesamt für Umwelt habe die Öffentlichkeit bei der Entscheidung über die Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr nicht informiert. Das Gericht wies allerdings darauf hin, wie der Verfahrensfehler geheilt werden kann: Die Beteiligung der Öffentlichkeit muss nachgeholt werden.

Der Landtagsabgeordnete Jörg Vogelsänger: „Das muss jetzt schnellstens geschehen und das Landesamt unverzüglich einen Zeitplan vorlegen. Es geht hier um Vertrauen und Verlässlichkeit. Die Versorgung der Menschen mit sauberem Trinkwasser hat erste Priorität.“

Zudem sei auf die dynamische Entwicklung im Verbandsgebiet des Wasserverbandes Strausberg-Erkner hingewiesen. Zusätzliche Mengen werden benötigt durch Zuzug und neue gewerbliche Ansiedlungen, auch unabhängig von Tesla. Das in Rede stehende neue Rechenzentrum bei Neuenhagen ist dabei nur ein Beispiel.

In diesem Zusammenhang sei auch auf die nicht ausgeschöpften Möglichkeiten des Wasserwerkes Erkner Nord hingewiesen.

Das Gericht stellte auch fest: „Das vorhandene Grundwasserdargebot ist langfristig ausreichend, um die Bevölkerung und Industrieansiedlungen zu versorgen.“

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

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