Brandenburg: Konzept für Flüchtlings-Unterbringung

Veröffentlicht am 22.03.2023 in Landespolitik

Die rot-schwarz-grüne Koalition in Brandenburg hat am Mittwoch, 22.03.2023 ein Konzept vorgelegt, wonach die Plätze in den Erstaufnahmen für Flüchtlinge deutlich aufgestockt werden. Das vom Kabinett beschlossene Konzept solle als Grundlage für weitere Gespräche mit den zuständigen Kommunen dienen. Am 29. März soll ein Flüchtlingsgipfel mit den Landräten und Oberbürgermeistern folgen.

"Das Land steht fest an der Seite der Kommunen", sagte Regierungschef Dietmar Woidke (SPD). "Gleiches erwarten wir auch vom Bund. Ich bin sicher, gemeinsam werden wir auch diese große Herausforderung bewältigen."

Für die Politik in Potsdam gelte es bei der Flüchtlingsfrage folgende Fragen zu klären, so der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Keller im Brandenburger Landtag:

  • Wie können wir unsere Kommunen besser unterstützen und Druck von ihnen
    nehmen und sie entlasten?

  • Wie können wir Recht und Gesetz konsequenter durchsetzen und die Akzeptanz
    für die Aufnahme von Geflüchteten erhalten?

  • Wie können wir die Migration für Deutschland erfolgreicher gestalten und
    Potentiale für den deutschen Arbeitsmarkt schöpfen?

Die Maßnahmen

3.000 zusätzliche Plätze sollen in der Erstaufnahme entstehen. Die mögliche Verweildauer der Flüchtlinge in der Erstaufnahme bis zu 18 Monaten sei "voll ausschöpfen" und "in besonders gelagerten Fällen" bis zu 24 Monaten. Menschen ohne Bleiberecht soll mit Angeboten zur Qualifizierung eine Aussicht auf einen späteren Aufenthaltstitel eröffnet oder die Rückkehr in ihr Heimatland erleichtert werden.

Finanzielle Unterstützung bekannt

  • Allein über das Landesaufnahmegesetz werden 271 Mio. Euro für 2023 und 292 Mio. Euro für 2024 zur Verfügung gestellt.

  • Für kommunale Integrationsangebote zusätzlich stehen jährlich 6,2 Mio. Euro
    zur Verfügung.

  • Für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen
    Flüchtlingen erhalten die Kommunen 26 Mio. Euro bzw. 23 Mio. Euro.

  • Hinzukommen in diesem Jahr Bundeshilfen für die Unterbringung der Ukrainer im Jahr 2022 in Höhe von 102 Mio. Euro.

Laut Bund sollen sich diese Mittel Land, Landkreise und kreisfreie Städte teilen. „Obwohl das Land erhebliche zusätzliche Ausgaben im Jahr 2022 hatte, haben wir entscheiden“, so Daniel Keller , „auch den Landesanteil vollständig an die kommunale Ebene weiterzugeben. Die Summen stellen lediglich die Zuweisungen an die Kommunen aus dem regulären Doppelhaushalt 2023/24 dar. Sie allein belaufen sich auf etwa 730 Mio. Euro“. Gemäß der Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen hieraus weitere 150 Mio. Euro für die Kommunen bereitgestellt werden. Das betrifft konkret:

  • Schaffung von 7.000 neuen Unterbringungsplätzen pro Jahr (je 49 Mio. Euro in 2023 und 2024)
    Gewährung eines Energiekostenzuschlags (1,8 Mio. Euro in 2023 und 2,1 Mio.
    Euro 2024)

  • Anpassung der Sicherheitspauschale (4,7 Mio. Euro in 2023 und 4,8 Mio. Euro
    2024)

  • Dolmetscherleistungen für Kommunikation zwischen Geflüchteten und
    Behörden, Ärzten etc. (je 1,5 Mio. Euro in 2023 und 2024)

  • Aufstockung kommunaler Integrationsangebote (je 5 Mio. Euro in 2023 und 2024). Diese Summe für die Migrationssozialarbeit sollte um weitere 10 Mio. Euro erhöht werden.

 
 

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