Brandenburg: Mietpreisbremse bis 2029

Veröffentlicht am 17.07.2025 in Landespolitik

In Brandenburg sollen bis zum Jahresende Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen werden. Mit den entsprechenden Verordnungen dürfen dann in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben. Die Miete bei Neuvermietung dürfen dann maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden.

Nachdem der Deutsche Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 geschaffen hat, haben die Fraktionen von SPD- und BSW den entsprechenden Antrag „Bezahlbares Wohnen und sozialen Wohnungsbau sichern - Mietpreise wirksam begrenzen“ (Drucksache 8/1405) im Landtag eingebracht.

in Brandenburg haben 19 Kommunen die Mietpreisbremse gezoegn. Sie ggilt 1.1.2021 bis 31.12.2025. Gesetzliche Grundlage ist die "Verordnung zur Bestimmung der Gebiete mit Mietpreisbegrenzung". (Mietpreisbegrenzungsverordnung – MietbegrenzV) vom 8.6.2021 (GVBl. II/21, Nr. 61)

„Die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze schützen Mieter wirksam. Das allein reicht aber nicht aus, dem Wohnungsmangel und explodierenden Mieten begegnen zu können. Wir wollen deshalb das Bauen in Brandenburg einfacher, schneller und kostengünstiger machen, unter anderem durch die Novellierung der Bauordnung. Gezielt wollen wir das genossenschaftliche, kommunale und gemeinnützige Wohnen fördern und uns beim Bund für eine soziale Neuausrichtung der Wohnungs- und Mietenpolitik einsetzen. Wohnen ist ein Menschenrecht und der Schutz vor Verdrängung und explodierenden Mieten ist für uns als SPD soziale und politische Verpflichtung“, so Matthias Steinfurth, Sprecher für Bauen und Wohnen der SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Kreisfreie Stadt Potsdam

Landkreis Barnim: Panketal

Landkreis Dahme-Spreewald: Eichwalde, Schulzendorf

Landkreis Havelland: Falkensee

Landkreis Märkisch-Oderland: Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin

Landkreis Oberhavel: Birkenwerder, Glienicke/Nordbahn, Hohen Neuendorf, Mühlenbecker Land

Landkreis Oder-Spree: Gosen-Neu Zittau, Schöneiche bei Berlin, Woltersdorf

Landkreis Potsdam-Mittelmark: Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow

Landkreis Teltow-Flämig: Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

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