Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4.Nov. 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ beschlossen. Für die Kommunen und Landkreise wichtig: Der Paragraph 7 mit Begründung. Hier befindet sich der Vorschlag zur Umsetzung des Sondervermögens.
Es geht konkret um die 2,9992 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für das Land Brandenburg. Die Aufteilung erfolgt nach dem Schlüssel: 70 Prozent Städte und Gemeinden, 30 Prozent an die Landkreise. Somit gehen direkt an die Kommunen 1,4992 Milliarden Euro. Für die Orte des Landtagswahlkreises 31 und angrenzende Städte und Gemeinden sieht das in „Bargeld“ wie folgt aus:
- Neuenhagen bei Berlin (Wahlkreis 31): 6.889.328 Euro
- Rennbahngemeinde Hoppegarten (Wahlkreis 31): 5.258.179 Euro
- Waldgartengemeinde Schöneiche (Wahlkreis 31): 4.983.506 Euro
- Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner (Wahlkreis 31): 4.921.706 Euro
- Woltersdorf (Wahlkreis 31): 3.166.056 Euro
- Rüdersdorf bei Berlin: 6.000.585 Euro
- Gosen – Neu Zittau: 1.200.954 Euro
- Grünheide (Mark): 2.804.155 Euro
- Altlandberg: 3.504.449 Euro
- Fürstenwalde/Spree: 13.750.366 Euro
Der Einsatz der Mittel erfolgt nach den Vorgaben des Bundesgesetzes. Die Schwerpunkte für Kommunen und Land Brandenburg sind:
- Infrastruktur (inkl. Verkehr, Daseinsvorsorge, Wasserwirtschaft, Digitalisierung)
- Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit
- Bildung (Kita, Schule, Hochschulen) und Sport (inkl. Vereinsleben), Gesundheitsversorgung
Das Plenum muss zustimmen
Dazu hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 6. November 2025 einen„Fahrplan“ zur Verabschiedung des Gesetzes beschlossen. Es findet eine schriftliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei um eine Stellungnahme gebeten.
Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen führt am 4.Dezember 2025 die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes durch und erarbeitet eine Stellungnahme für die 2.Lesung im Dezember-Plenum. Dieses findet vom 17. bis 19.Dezember 2025 statt.
Nach Verabschiedung des Gesetzes stehen den Brandenburger Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen im Jahr 2026 und den folgenden Jahren vollständig zur Verfügung. Das Prinzip der jährlichen Verabschiedung spielt dabei keine Rolle. Die Mittel aus dem Sondervermögen erfordern keinen kommunalen Eigenanteil. Das sind die entscheidenden Vorteil gegenüber einem Nachtragshaushalt. (jv)