Brandenburg: Fahrplan für das Sondervermögen!

Veröffentlicht am 07.11.2025 in Landespolitik

Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4.Nov. 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ beschlossen. Für die Kommunen und Landkreise wichtig: Der Paragraph 7 mit Begründung. Hier befindet sich der Vorschlag zur Umsetzung des Sondervermögens. 

Es geht konkret um die 2,9992 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für das Land Brandenburg. Die Aufteilung erfolgt nach dem Schlüssel: 70 Prozent Städte und Gemeinden, 30 Prozent an die Landkreise. Somit gehen direkt an die Kommunen 1,4992 Milliarden Euro. Für die Orte des Landtagswahlkreises 31 und angrenzende Städte und Gemeinden sieht das in „Bargeld“ wie folgt aus:

  • Neuenhagen bei Berlin (Wahlkreis 31): 6.889.328 Euro
  • Rennbahngemeinde Hoppegarten (Wahlkreis 31): 5.258.179 Euro
  • Waldgartengemeinde Schöneiche (Wahlkreis 31): 4.983.506 Euro
  • Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner (Wahlkreis 31): 4.921.706 Euro
  • Woltersdorf (Wahlkreis 31): 3.166.056 Euro
  • Rüdersdorf bei Berlin: 6.000.585 Euro
  • Gosen – Neu Zittau: 1.200.954 Euro
  • Grünheide (Mark): 2.804.155 Euro
  • Altlandberg: 3.504.449 Euro
  • Fürstenwalde/Spree: 13.750.366 Euro

Der Einsatz der Mittel erfolgt nach den Vorgaben des Bundesgesetzes. Die Schwerpunkte für Kommunen und Land Brandenburg sind:

  • Infrastruktur (inkl. Verkehr, Daseinsvorsorge, Wasserwirtschaft, Digitalisierung)
  • Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit
  • Bildung (Kita, Schule, Hochschulen) und Sport (inkl. Vereinsleben), Gesundheitsversorgung

Das Plenum muss zustimmen

Dazu hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 6. November 2025 einen„Fahrplan“ zur Verabschiedung des Gesetzes beschlossen. Es findet eine schriftliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei um eine Stellungnahme gebeten.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen führt am 4.Dezember 2025 die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes durch und erarbeitet eine Stellungnahme für die 2.Lesung im Dezember-Plenum. Dieses findet vom 17. bis 19.Dezember 2025 statt.

Nach Verabschiedung des Gesetzes stehen den Brandenburger Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen im Jahr 2026 und den folgenden Jahren vollständig zur Verfügung. Das Prinzip der jährlichen Verabschiedung spielt dabei keine Rolle. Die Mittel aus dem Sondervermögen erfordern keinen kommunalen Eigenanteil. Das sind die entscheidenden Vorteil gegenüber einem Nachtragshaushalt. (jv)

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

LOS SPD bei Facebook!

Besuche unsere Seite auf Facebook!

Newsticker

14.09.2026 17:56 Zollkodex
Jeden Tag kommen Millionen Kleinsendungen aus Drittstaaten in die EU. Die enorme Menge erschwert wirksame Kontrollen erheblich. Allein im Jahr 2024 wurden 4,6 Milliarden Pakete mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro in die EU eingeführt – 91 Prozent davon über chinesische E-Commerce-Plattformen. Das sind mehr als doppelt so viele wie noch 2023, als… Zollkodex weiterlesen

14.09.2026 17:54 Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise
Regulatorischer Spritpreisdeckel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern Die steigenden Spritpreise sorgen erneut für Belastungen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Angesichts der Tatsache, dass die Preise an den Zapfsäulen auch jetzt wieder stärker und schneller gestiegen sind, als der Ölpreis und die Verarbeitungs- und Transportkosten es zu rechtfertigen vermuten, fordern wir erneut einen regulatorischen Spritpreisdeckel zur… Armand Zorn zur aktuellen Lage der Spritpreise weiterlesen

Ein Service von websozis.info

Besucher:670508
Heute:385
Online:4