Zukunftspaket Brandenburg vor Abschluß

Veröffentlicht am 28.11.2025 in Landespolitik

Was kommt bei den Städten und Gemeinden an?

Das Gesetz zur Errichtung Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ wird in wenigen Tagen bei der letzten Sitzung des Brandenburger Landtages (Plenum 17. bis 19.Dezember 2025) behandelt und verabschiedet.

  • Den Kommunen und Landkreisen liegen bereits konkrete Zahlen vor, wie viel Geld sie in ihre Infrastruktur und sozialen Einrichtungen investieren können.
  • Außerdem sollen die Gelder möglichst „unbürokratisch“ an die kommunalen Entscheider gelangen.

"Noch besteht viel Bedarf an Abstimmungen. Es gibt also viel zu tun, rund um das Sondervermögen von insgesamt 500 Milliarden Euro, das der Bund ab kommenden Jahr zu Verfügung stellt", so Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.

 

Hintergrund

Die Landesregierung Brandenburg hat in ihrer Sitzung am 4.Nov. 2025 das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ beschlossen. Für die Kommunen und Landkreise wichtig: Der Paragraph 7 mit Begründung. Hier befindet sich der Vorschlag zur Umsetzung des Sondervermögens. 

Es geht konkret um die 2,9992 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für das Land Brandenburg. Die Aufteilung erfolgt nach dem Schlüssel: 70 Prozent Städte und Gemeinden, 30 Prozent an die Landkreise. Somit gehen direkt an die Kommunen 1,4992 Milliarden Euro. Für Erkner, Gosen-Neu Zittau sowie Städte und Gemeinden sieht das in „Bargeld“ wie folgt aus:

  • Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner (Wahlkreis 31): 4.921.706 Euro
  • Gosen – Neu Zittau: 1.200.954 Euro
  • Neuenhagen bei Berlin (Wahlkreis 31): 6.889.328 Euro
  • Rennbahngemeinde Hoppegarten (Wahlkreis 31): 5.258.179 Euro
  • Waldgartengemeinde Schöneiche (Wahlkreis 31): 4.983.506 Euro
  • Woltersdorf (Wahlkreis 31): 3.166.056 Euro
  • Rüdersdorf bei Berlin: 6.000.585 Euro
  • Grünheide (Mark): 2.804.155 Euro

Der Einsatz der Mittel erfolgt nach den Vorgaben des Bundesgesetzes. Die Schwerpunkte für Kommunen und Land Brandenburg sind:

  • Infrastruktur (inkl. Verkehr, Daseinsvorsorge, Wasserwirtschaft, Digitalisierung)
  • Brand- und Katastrophenschutz, Innere Sicherheit
  • Bildung (Kita, Schule, Hochschulen) und Sport (inkl. Vereinsleben), Gesundheitsversorgung

Das Plenum muss zustimmen

Dazu hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen am 6. November 2025 einen„Fahrplan“ zur Verabschiedung des Gesetzes beschlossen. Es findet eine schriftliche Anhörung statt. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei um eine Stellungnahme gebeten.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen führt am 4.Dezember 2025 die abschließende Beratung des Gesetzentwurfes durch und erarbeitet eine Stellungnahme für die Lesung im Dezember-Plenum. Dieses findet vom 17. bis 19.Dezember 2025 statt.

Nach Verabschiedung des Gesetzes stehen den Brandenburger Kommunen die Mittel aus dem Sondervermögen im Jahr 2026 und den folgenden Jahren vollständig zur Verfügung. Das Prinzip der jährlichen Verabschiedung spielt dabei keine Rolle. Die Mittel aus dem Sondervermögen erfordern keinen kommunalen Eigenanteil. Das sind die entscheidenden Vorteil gegenüber einem Nachtragshaushalt. (jv)

 
 

Für Sie im Landtag

Jörg Vogelsänger

Wahlkreis 31: Märkisch-Oderland I/ Oder-Spree IV

Ludwig Scheetz

Wahlkreis 27: Dahme-Spreewald II/
Oder-Spree I

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