„Grundwasser muss so sauber wie möglich sein, und Einträge in das Grundwasser sind so gering wie möglich zu halten. Oberste Prämisse muss es daher sein, vorhandene Einträge nach dem Verursacherprinzip zu bewerten.“ Diese Feststellung trafen die agrarpolitischen Sprecher der SPD-BSW-Koalition, Johannes Funke und Gunnar Lehmann, nach einem Fachgespräch im Ausschuss für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz zur Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Land Brandenburg.
Der Agrarausschuss des Landetages Brandenburg fordert das fachlich zuständige Ministerium auf, gegenüber dem Bund unverzüglich für eine Neuregelung der Gebietsausweisung für nitratbelastete Gebiete einzutreten. Konkret gefordert werden dabei:
• Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg soll sich beim Bund dafür einsetzen, zeitnah eine sichere Rechtsgrundlage zur Ausweisung „Roter Gebiete“ zu schaffen.
• Die Anerkennung gewässerschonender Bewirtschaftungsformen von land-wirtschaftlichen Nutzflächen und anderer betrieblicher Maßnahmen soll hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Grundwasser Berücksichtigung finden. Gezielte Einzelmaßnahmen müssen den Landwirten die Möglichkeit geben, eine Exit-Strategie zu realisieren, um aus einem „Roten Gebiet“ herauszukommen.
Was sind rote Gebiete?
Die EU-Vorschriften für Gewässer, zu denen die EU-Trinkwasser- und die EU-Nitratrichtlinie zählen, schreiben einen Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter Wasser vor. Die neue Düngeverordnung fordert, dass jedes deutsche Bundesland eine Gebietskulisse mit genauen Bereichen der Landschaft in einer geografischen Karte ausweist, in denen diese Grenzwerte im Grund- und Oberflächenwasser überschritten werden. Quelle: agrar heute
• Es sind die rechtlichen Grundlagen für ein Monitoring zu schaffen, um verbesserte Datengrundlagen zu ermöglichen.
• Realitätsnahe Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit sind zu schaffen, um den tatsächlichen Einfluss der Landwirtschaft und anderer Eintragsquellen auf die Nitratbelastung von Grundwasserkörpern abzubilden.
• Die berufsständischen Verbände sind frühzeitig und umfassend in den Prozess der Neuabgrenzung einzubeziehen.
Hintergrund
Die Diskussion um die Ausweisung der „Roten Gebiete“ hat durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 8. Oktober 2025 den Handlungsdruck auf den Bund deutlich erhöht. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung ist eine neue bundesgesetzliche Regelung erforderlich, auf der länderspezifische Verordnungen rechtssicher aufbauen können. Als Experten haben im Landtag Henrik Wendorff (Forum Natur Brandenburg), Prof. Dr. Dr. Frank Eulenstein (Sachverständiger), Dr. Konrad Asemissen (Anwalt) und Elard von Gottberg (Landwirt) ausgesagt.