Zuzugsbeschränkungen für Flüchtlinge, Gastarbeiter und Migranten begleiten und seit der Nachkriegszeit. Den Vertriebenen aus Ostpreussen, Pommern und Schlesien wurden nach 1945 Wohnungen zugewiesen. DDR-Flüchtlinge durften bis 1961 im Westen Deutschlands auch nicht den Wohnsitz frei wählen. Gastarbeiter erhielten seit den 60er Jahren in Westberlin bis 1980 in ihren Pass: Zuzug nur in die Bezirke Kreuzberg ... gestattet. So galt es auch in westdeutschen Städten. Eine Erfolgsgeschichte? Am Anfang notwendig in der späteren Bundesrepublik eher Schikane. Nun soll eine "Wohnsitzauflage" in Brandenburg für Migranten gelten. (gu)
Dazu eine Erklärung aus der SPD-Landtagsfraktion:
Auf Integration setzen, Ausgrenzung verhindern
Zur aktuellen Debatte um die Einführung einer Wohnsitzauflage für Geflüchtete erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg, Erik Stohn: „Brandenburg steht in der Verantwortung, Integration so zu gestalten, dass sie für alle gelingt – für die Menschen, die neu zu uns kommen, ebenso wie für die Kommunen und Nachbarschaften, die sie aufnehmen. Wenn sich soziale Herausforderungen und knappe Ressourcen in einzelnen Städten, Schulen oder Quartieren zu stark verdichten, gerät der Zusammenhalt unter Druck. Eine vorausschauende und faire Steuerung hilft, Überforderung zu vermeiden und Integration im ganzen Land zu stärken. Dabei geht es nicht um Ausgrenzung, sondern um Solidarität, Verantwortung und ein gutes Miteinander.“
Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt Innenminister René Wilke in dem Ansatz, die Verteilung von Geflüchteten künftig besser zu steuern. Zugleich betont sie, dass eine Wohnsitzauflage kein Selbstzweck sein darf und nur dann sinnvoll ist, wenn sie Integrationschancen stärkt statt behindert.
Ausnahmen zulassen
Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Ines Seiler: „Integration gelingt dort am besten, wo Menschen arbeiten, lernen und ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Deshalb ist entscheidend, dass eine Wohnsitzauflage mit Ausnahmen und Ermessensspielräumen verbunden ist – etwa bei Arbeit, Ausbildung oder Studium. Ordnungspolitische Instrumente allein lösen keine sozialen Probleme. Sie müssen eingebettet sein in eine starke Integrationspolitik mit ausreichend Schulsozialarbeit, Sprachförderung, Quartiersarbeit und bezahlbarem Wohnraum. Klar ist: Es darf keine Stigmatisierung geben und keine pauschalen Schuldzuweisungen, sondern Lösungen, die den Zusammenhalt stärken.“