Beamte sollen in die Rentenkasse einzahlen!

Veröffentlicht am 11.05.2025 in Bundespolitik

Bärbel Bas ist dafür: Auch Beamte, Abgeordnete und Selbständige sollen in die Rentenversicherung einzahlen. Die Forderung ist nicht neu, in der frisch gebackenen Koalition von Union und Sozialdemokraten ist die Fordernung vermerkt und mit viel Sprengstoff beladen. Es geht um sich leerende Rentenkassen, dem Abbau von Privilegien und schließlich Wählerstimmen. Weder Forderung noch Debatte sind neu, noch die Position der Diskutanten.

Die Koalition von Union und SPD hat sich vorgenommen, das heutige Rentenniveau bis zum Jahre 2031 abzusichern. Arbeitsministerin Bärbel Bas überlegt jetzt, wie die Einnahmen der Rentenversicherung verbessert werden können – und erwägt einen großen Schritt. Einer davon ist die Abschaffung der separat finanzierten Beamten-Pension und deren Überführung in die allgemeine Rentenkasse. Auch Selbständige und Parlamentarier sollen dann einzahlen. Auch wenn für die deutsche Sichtweise ungewohnt, stellt sich die Frage: Wie sieht es bei unseren europäischen Nachbarn aus. Die Frage lautete
In welchen europäischen Staaten zahlen Beamte (Staatsbedienstete) bereits
in die allgemeine (öffentliche) Rentenkasse ein?
 

In Europa gibt es verschiedene Modelle, wie die Altersvorsorge für Beamte geregelt ist. Einige Staaten lassen ihre Beamten in die allgemeine gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, während andere spezielle Pensionssysteme ausschließlich für Beamte unterhalten.

Hier ist eine Übersicht (Stand: ca. 2023/24), in welchen europäischen Staaten Beamte in die allgemeine gesetzliche Rentenkasse einzahlen:

Beamte zahlen in Rentenversicherung ein

  1. Niederlande

    • Alle Arbeitnehmer, auch Beamte, zahlen in das allgemeine Rentensystem ein (AOW und Zusatzversorgung über Betriebsrentenfonds).

  2. Schweden

    • Einheitliches Rentensystem für alle Erwerbstätigen. Beamte sind vollständig integriert.

  3. Dänemark

    • Einheitliche Grundrente (Volksrente) plus betriebliche Zusatzversorgung auch für Beamte.

  4. Norwegen

    • Beamte zahlen in das allgemeine staatliche Rentensystem ein, ergänzt durch betriebliche Pensionen.

  5. Island

    • Beamte sind in die allgemeinen Rentensysteme integriert.

  6. Estland, Lettland, Litauen

    • Keine Sonderpensionen. Beamte zahlen wie andere Erwerbstätige in die allgemeine Rentenkasse ein.

  7. Slowenien

    • Einheitliches Rentensystem für alle Beschäftigten, auch Beamte.

  8. Tschechien (teilweise)

    • Beamte zahlen grundsätzlich in die allgemeine Rentenversicherung ein.

  9. Slowakei

    • Gleichbehandlung: Beamte im allgemeinen Rentensystem.

  10. Finnland

  • Einheitliches Rentensystem mit beitragsfinanzierter staatlicher Rente (TYEL-System).

Pensionssysteme für Beamte (oft steuerfinanziert, beitragsfrei)

  1. Deutschland

    • Beamte erhalten eine staatliche Pension, die nicht beitragsfinanziert ist. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein (Ausnahme: angestellte Lehrer, etc.). Im Jahr 2023 beliefen sich die Ausgaben des deutschen Staates für Pensionen, Hinterbliebenenversorgung und Beihilfen nach vorläufigen Angaben auf rund 85,9 Milliarden Euro.

  2. Frankreich

    • Sonderpensionssysteme für Beamte, allerdings mit Reformtendenzen zur Angleichung.

  3. Österreich

    • Beamte des Bundes haben ein eigenes Pensionssystem, das sich jedoch zunehmend dem allgemeinen System annähert (für neu Eingestellte seit 2005).

  4. Belgien

    • Eigene Pensionen für Beamte; Beamte zahlen in ein separates System ein.

  5. Luxemburg

    • Eigenes Pensionssystem für Beamte.

  6. Italien

    • Beamte haben traditionell ein Sonderpensionssystem, aber zunehmend wird auf ein einheitliches System umgestellt.

  7. Spanien

    • Beamte unterliegen noch weitgehend einem separaten Pensionssystem (Clases Pasivas), jedoch wird dies für neue Beamte schrittweise ins allgemeine System überführt.

  8. Portugal

    • Sonderpensionen für Beamte bestehen noch, aber neue Beamte sind im allgemeinen System.

  9. Griechenland

    • Eigene Pensionsregelungen für Beamte, aber Reformen gehen in Richtung Vereinheitlichung

Wohin die Richtung geht

Die Tendenz in Europa geht klar zur Integration der Beamten in allgemeine Rentensysteme, wie in Skandinavien, den Niederlanden und dem Baltikum. In Ländern wie Deutschland, Frankreich und Österreich bestehen hingegen noch traditionelle beamtenrechtliche Versorgungssysteme, oft mit höheren Leistungen, die nicht beitragsfinanziert sind. (Quelle ChatGPT Stand 2023/24/guhl)

 
 

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