Brandenburg und Corona: Weitere Lockerungen!

Veröffentlicht am 26.05.2020 in Allgemein

Die Kontaktbeschränkungen im Bundesgebiet gelten jetzt bis zum 29. Juni. Darauf haben sich Bund und Länder sich verständigt. Mehrere Bundesländer werden allerdings eigene Entscheidungen fällen. Die Meldung ist aktualisiert.

Treffen von bis zu zehn Menschen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit sind jetzt gestattetet. Es wird aber weiterhin empfohlen, die Zahl der Menschen, zu denen man Kontakt hat, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen.

Bei allen Treffen also auch daheim sollten Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten und für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Am besten seien nach wie vor Treffen im Freien. "In jedem Falle soll die Nachvollziehbarkeit der Teilnehmer gewährleistet sein", heißt es aus dem Kanzleramt.

Etwas umständlich heisst es: Wo die "regionale Dynamik" dies erfordere, sollen weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.

Die Verordnung für Brandenburg tritt am Donnerstag, 28. Mai 2020, in Kraft und gilt vorerst bis 15. Juni. Bis zum 31. August sind Großveranstaltungen weiter verboten. Die Fußball-Bundesliga ist ausgenommen, sie durfte mit Geisterspielen ohne Zuschauer starten.

Gewerbe, Institutionen und Veranstaltungen

Ab Donnerstag, 28. Mai

  • Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Gewerbe dürfen wieder öffnen.

  • Versammlungen und Veranstaltungen (zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen) unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt.

  • Die Zahl der Teilnehmer von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten wird aufgehoben.

  • Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, mit bis zu 50 Personen sind gestattet.

  • Feste an Schulen zu besonderen Anlässen unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt.

  • Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben.

  • Ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen möglich

Ab Samstag, 6. Juni

  • Kulturveranstaltungen können in Räumen mit bis zu 75 Personen und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen stattfinden. Zu den Veranstaltungsformaten gehören zum Beispiel Konzerte, Theater und Kinos.

Sport und Sportbetrieb

Ab Donnerstag, 28. Mai

  • Öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios dürfen grundsätzlich wieder öffnen. Die Kontaktdaten der Besucher für eine Infektionsnachverfolgung sind zu erheben.

  • Auch Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können wieder geöffnet werden.

  • Geschlossen bleiben jedoch Indoor-Spielplätze.

Die Betreiber haben generell die Hygienekonzepte zu beachten: Das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner) sein; geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen;

Ab Samstag, 13. Juni

  • Indoor-Bäder einschließlich Spaß- und Freizeitbäder, Trockensaunen über 80 °C ohne Aufgüsse, Thermen, Thermalbäder und sonstige Badeanlagen in geschlossenen Räumen können öffnen. Alle Einrichtungen dürfen von Personen mit Atemwegserkrankungen nicht betreten werden.

Weniger Neuansteckungen

Im Land Brandenburg kamen von Dienstag auf Mittwoch, 27. Mai 2020, 23 neue Virusfälle (Robert-Koch-Institut) hinzu, bundesweit waren es 362. Wenige im Verhältnis zu einer Bevölkerung von 82 Millionen Menschen. Doch denken wir daran. Die zur Zeit geringen Neuansteckungen haben wir den konsquenten Maßnahmen von Bundesregierung, den Ländern, den Kreisen, den Gesundheitsämtern und insbesondere unseren Gesundheitseinrichtungen mit ihen Mitarbeitern zu verdanken. Es könnte auch anders aussehen! Ein Blick über den großen Teich in Richtung USA oder Brasilien sollte genügen.

Umso wichtiger!

Halten Sie sich bitte an die Corona-Beschränkungen. Das „Umsteuern aus Krisenmodus in Regelmodus“ ist mühsam und wird dauern. Vermiesen wir uns nicht den wohlverdienten Urlaub. Die immer wieder aufflammenden Infektionsherde (Hotspots) können sich schnell zum Flächenbrand ausbreiten (2. Welle).

Die Anstrengungen um die Bekämpfung der Seuche sollten nicht Spielball von politischem Geplänkel werden. Kommende Wahlkämpfe und Eitelkeiten hin oder her.

 
 

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