Die Welt wird unruhiger

Veröffentlicht am 28.06.2023 in Europa

Zahlen berichten nicht über das Leid und die Tragödien jedes Einzelnen, der seine Heimat verlassen musste. Europa und insbesondere Deutschland sind Zufluchtsort und werden es auch auf lange Zeit bleiben. Sprüche wie „die sollen ihr Land aufbauen“ oder „gehören nicht in unseren Kulturkreis“ zeugen von dumpfer Ahnungslosigkeit, was auf der Welt inzwischen vor sich geht. In vielen Kriegsregionen wird es in den nächsten Jahrzehnten nichts aufzubauen geben. „Unser Kulturkreis“ kennt deutlich mehr als egoistische Engstirnigkeit. Hajo Guhl hat aktuelle Fakten und Zahlen zusammengestellt. Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!

Immer weniger Frieden auf der Welt: 238.000 Tote durch Kämpfe

In 79 Ländern verzeichnete die Statistik eine Zunahme von Konflikten, unter anderem in Äthiopien, Myanmar, der Ukraine, Israel und Südafrika. Bewaffnete Auseinandersetzungen überschreiten zunehmend Ländergrenzen. Dem Bericht zufolge waren 91 Länder in externe Konflikte verwickelt – Im Jahre 2008 waren es noch 58 Staaten.

Global Trends Report von UNHCR: weltweit 108,4 Millionen Menschen auf der Flucht. 

Diese Zahl von Ende 2022 umfasst Flüchtlinge (auch ohne UNHCR-Mandat), Asylsuchende, Binnenvertriebene und andere Menschen, die internationalen Schutz benötigen. Das sind 19 Millionen Menschen mehr als Ende 2021. Hauptgrund: Russlands Invasion in der Ukraine.

Woher stammen die meisten Flüchtlinge?

Die meisten Flüchtlinge stammten aus Syrien - etwa 6,55 Millionen Menschen mit syrischer Staatsbürgerschaft befanden sich im Jahr 2022 (Stand 31. Dezember) auf der Flucht. Vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine flohen 5,68 Millionen Menschen aus der Ukraine.

Wer hat die meisten Flüchtlinge aufgenommen?

Ende des Jahres 2022 lebten rund 3,57 Millionen anerkannte Flüchtlinge in der Türkei. Somit war die Türkei das Land mit den meisten aufgenommenen anerkannten Flüchtlingen, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einreise. Personen, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde sowie staatenlose Personen sind in der Statistik nicht berücksichtigt. Deutschland steht mit rund zwei Millionen Flüchtlingen auf Rang 4 der internationalen Skala.

Was sind Flüchtlinge?

Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.

Was ist Asyl?

Das Asyl bezeichnet einen geschützten Aufenthaltsort und ist ein Begriff für die Aufnahme von Verfolgten. Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit wird das Asylrecht in Deutschland nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Weitere Informationen unter Flüchtlinge und Asyl.

Einbürgerung: die aktuelle Gesetzevorlage

Einbürgerung schon nach fünf Jahren statt nach acht – das sieht der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums vor. Was ist neu am geplanten Einbürgerungsgesetz?

Einbürgerung schon nach fünf Jahren

Die deutsche Staatsangehörigkeit soll nach fünf Jahren Aufenthalt im Land möglich sein - bisher waren es acht. Bei besonderen Integrationsleistungen wie etwa herausragenden Leistungen in Schule und Beruf, ehrenamtlichem Engagement oder besonders guten Sprachkenntnissen sollen drei Jahre ausreichen.

Weniger Hürden für Ältere

Der Einbürgerungstest soll für alle Ausländer wegfallen, die mindestens 67 Jahre alt sind. Die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeiter-Generation (mit und ohne Anwerbeabkommen) soll gewürdigt werden, der in den ersten Jahren in Deutschland keine Sprachkurse angeboten wurden. Auf eine schriftliche Prüfung wird verzichtet. Diese soll auch für jüngere Menschen greifen, die sich einbürgern lassen wollen.

Wie steht es mit der doppelten Staatsbürgerschaft?

Bislang galt, dass Nicht-EU-Bürger ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben sollen. Junge Erwachsene müssen sich auch nicht mehr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der Staatsbürgerschaft der Eltern entscheiden. Die "Optionspflicht" hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Streit in der Politik geführt.

Künftig reicht, wenn ein Elternteil bereits seit fünf statt wie bisher acht Jahre in Deutschland lebt, damit das in Deutschland geborene Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

Land für Einwanderer

Deutschland ist längst Einwanderungsland. Rund 23,8 Millionen von rund 84 Millionen Bürgern (Stand 2022) in der Bundesrepublik haben einen Migrationshintergrund. Ihre Eltern und Großeltern sind eingewandert. Trotz der langen Geschichte der Zuwanderung (seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts!) weigern sich viele „Einheimische“ in Bundesrepublik, diese Realität anzuerkennen. Dabei sterben jedes Jahr rund 100.000 Menschen mehr, als geboren werden. Deutschland schrumpft und braucht dringend Nachwuchs in Industrie, Handwerk, Gewerbe, Schulen, Forschungseinrichtungen und Universitäten.

Das Zuwanderungsrecht ist inzwischen mehrfach liberalisiert worden – zumindest für Migranten (m/w/d) mit einem qualifizierten Abschluss. Das ist in Ländern wie Kanada längst Praxis.

Die neueste Entwicklung: In nicht reglementierten Berufen (Ausübung an Ausbildung und Qualifikation gebunden) soll es künftig möglich sein, ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss als Fachkraft tätig zu werden. Die Voraussetzungen:

  • Berufserfahrung

  • einen ausländischen Berufs- oder Hochschulabschluss

  • einen Arbeitsvertrag mit ausreichend hohem Gehalt

Außerdem muss dann kein Zusammenhang mehr zwischen dem in Deutschland anerkannten Abschluss und der ausgeübten Tätigkeit vorliegen: Wer Fachkraft ist, soll jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen. Mit einem deutschen Arbeitsvertrag sollen ausländische Fachkräfte die Anerkennung ihrer Abschlüsse einfacher erhalten und in bestimmten Fällen auch in Deutschland abschließen können.

 
 

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