an den Unterkunftskosten bei Hartz IV
Auf der ersten Sitzung des Koalitionsausschusses am Donnerstag, den 08. Dezember 2005 wurde beschlossen, dass sich der Bund weiterhin an den kommunalen Kosten der Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beteiligt.
Folgendes wurde beschlossen:
Für die Jahre 2005 und 2006 zahlt der Bund eine Beteiligung in Höhe von 29,1 v.H. der genannten Leistung. Eine weitere Revision findet nicht statt. Für das Jahr 2007 soll im Laufe des kommenden Jahres eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die die Beteiligung des Bundes neu definiert.
Jörg Vogelsänger begrüßt die schnelle Einigung: „Dies erspart unserem Kreis und der Stadt Frankfurt ein großes Loch im Haushalt 2006 und gibt die entsprechende Planungssicherheit.“