Zu den bislang vorliegenden Eckpunkten einer Einigung zwischen CDU und CSU zu den unterschiedlichen Konzepten einer Gesundheitsreform und den daraus gezogenen Konsequenzen fuer das gemeinsame Steuerkonzept der Union erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss:
Wie gewonnen, so zerronnen. Die den Buergern im naechsten Jahr zukommenden weiteren steuerlichen Entlastungen durch die letzte Stufe der Steuerreform 2000 wuerden auf breiter Front zurueckgenommen werden, wenn die Union ihren Formelkompromiss zur Gesundheits- und Steuerpolitik tatsaechlich gesetzgeberisch umsetzen koennte.
Wenn die bisherigen Angaben zutreffen, wird das gemeinsame steuerpolitische Konzept von CDU und CSU vom 7. Maerz 2004 zur Unkenntlichkeit zerstueckelt. Der Spitzensteuersatz soll nicht mehr 36 Prozent, sondern 39 Prozent betragen und dieser Spitzensteuersatz soll bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro Anwendung finden. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 13.000 Euro soll bereits ein Steuersatz von 23 Prozent erreicht werden. Dieser Tarifverlauf fuehrte zu einer Steuererhoehung von ueber zwei Milliarden Euro im Vergleich zum Tarif 2005.
Hinzu kaemen die mittelbaren Steuererhoehungen, die durch den beim Arbeitnehmer zu versteuernden Zuschlag auf den Bruttolohn durch Auszahlung des Krankenkassenbeitrages des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer entstuenden. Im Vergleich zum Tarif 2005 wuerden die Buerger damit insgesamt um rund 15 Milliarden Euro hoeher belastet. Statt der angekuendigten Steuersenkungen wuerde es nach den neuen Plaenen daher massive Steuererhoehungen geben.
Mit diesen Steuererhoehungen will die Union die Kosten fuer den weiterhin notwendigen Sozialausgleich fuer diejenigen Buerger finanzieren, die durch die mittlerweile zwar kastrierte Kopfpauschale aber dem neuerdings vorgeschlagenen Zusatz-Krankenkassenbeitrag von 1,5 Prozent des Bruttolohnes finanziell ueberfordert wuerden. Insgesamt waere der Formelkompromiss der Union ein fuer die Buerger nicht mehr zu ueberschauendes Gemisch, das insbesondere Verheiratete, Selbststaendige und Beamte, Rentner und mittlere Einkommen deutlich hoeher belasten wuerde als dies ab 2005 der Fall ist. Das ist der Beleg fuer Oppositionsunfaehigkeit.